Publikationen der Gemeinde Zuzgen
Von: Gemeinde Zuzgen
Nachrichten aus Zuzgen: Rücktritt aus der Finanzkommission \ Erschliessungsplan Lohnbergstrasse \ Baugesuche \ Erinnerung: Rückerstattung TNW-Abo \ Gratis-Entsorgung von Neophyten
Rücktritt aus der Finanzkommission
Herr Martin Hürbin hat seinen Rücktritt als Mitglied der Finanzkommission bekannt gegeben. Die Gemeindeabteilung des Departementes Volkswirtschaft und Inneres hat den Rücktritt auf den Zeitpunkt der Ersetzung genehmigt. Wir danken Martin Hürbin für seinen Einsatz in der Finanzkommission.
Die Ersatzwahl wurde auf den nächst möglichen offiziellen Wahl- und Abstimmungssonntag, den 20. Oktober 2024 festgelegt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten zu unterzeichnen. Die Anmeldung muss gestützt auf die gesetzlichen Vorschriften bis am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, somit bis am Freitag, 6. September 2024, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei eintreffen.
Das Formular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden oder von der Homepage heruntergeladen werden.
Die Kandidatinnen und Kandidaten, welche sich bis zu diesem Datum anmelden, werden den Stimmberechtigten zusammen mit dem Abstimmungsmaterial mitgeteilt.
Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder als Kandidat gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR).
Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können.
Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagenen Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Wahlbüro
Erschliessungsplan Lohnbergstrasse
Öffentliches Mitwirkungsverfahren
Im Sinne der Mitwirkung durch die Bevölkerung gemäss Art. 4 RPG und § 3 BauG werden die Entwürfe zum Erschliessungsplan Lohnbergstrasse sowie zur Aufhebung kommunaler Überbauungspläne / Sondernutzungspläne vom 19. August 2024 bis 17. September 2024 öffentlich aufgelegt.
Innert dieser Frist können die Planungsakten auf der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Öffnungszeiten oder auf der Webseite der Gemeinde https://www.zuzgen.ch/ eingesehen werden.
Im Mitwirkungsverfahren ist jedermann eingeladen, Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen einzubringen und innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat einzureichen. Sie sind ausdrücklich als Mitwirkungen zu bezeichnen. Einwendungen im Sinne des Rechtsschutzverfahrens können erst im Rahmen der später folgenden öffentlichen Auflage zum Einwendungsverfahren vorgebracht werden.
Die Publikation erfolgt im amtlichen Publikationsorgan «Fricktal.info» sowie im Amtsblatt des Kantons Aargau.
Gemeinderat
Baugesuch
- Bauherrschaft und Grundeigentümer: Michael und Raffaela Schubert, Gartenstrasse 29, 4332 Stein
- Projektverfasser: Marty Häuser AG, Sirnacherstrasse 6, 9501 Will
- Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage
- Lage: Lohnbergstrasse, Parz. 1747
- Planauflage: vom 15. August bis 13. September 2024 in der Gemeindekanzlei Zuzgen
Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Zuzgen einzureichen.
Gemeinderat
Baugesuch
- Bauherrschaft: Wasserversorgung Zuzgen, Schulstrasse 19, 4315 Zuzgen
- Grundeigentümer: Ortsbürgergemeinde Zuzgen, Schulstrasse 19, 4315 Zuzgen
- Projektverfasser: Gartenbau und Unterhalt, Adrian Jakober, Hauptstrasse 93, 4316 Hellikon
- Bauvorhaben: Abstellplatz für Notstromaggregat Reservoir Kohlmatt
- Lage: Reservoir Kohlmatt, Parz. 1620
- Planauflage: vom 15. August bis 13. September 2024 in der Gemeindekanzlei Zuzgen
Da das Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone liegt, ist auch die Zustimmung des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt nötig.
Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Zuzgen einzureichen.
Erinnerung: Rückerstattung TNW-Abo
Schüler, welche im Schuljahr 2023/2024 eine auswärtige Schule (während der obligatorischen Schulzeit) besucht haben, können die Rückerstattung der Transportkosten beantragen.
Bitte reichen Sie dazu eine Kopie des Abonnements oder der Kaufquittung zusammen mit einer aktuell gültigen Bankverbindung am Schalter der Gemeindeverwaltung oder via finanzverwaltung@zuzgen.ch ein.
Abteilung Finanzen
Gratis-Entsorgung von Neophyten
Gerne erinnern wir Sie wieder daran, dass während der Vegetationszeit bei der alten Sagi die Möglichkeit besteht, jeweils am Montag von 17.00 Uhr bis 17.30 Uhr die Neophyten gratis zu entsorgen.
Besten Dank für Ihre Mithilfe.
Gemeinderat Zuzgen
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»