Publikationen der Gemeinde Zuzgen
Von:Gemeinde Zuzgen
Nachrichten aus Zuzgen: Gemeindeverwaltung geschlossen \ Budget 2025 \ Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Gemeindeverwaltung geschlossen
Der Schalter der Gemeindeverwaltung bleibt am Auffahrtsdonnerstag 9. und Freitag 10. Mai 2024 geschlossen. Zudem schliesst die Verwaltung am Mittwoch 8. Mai 2024 bereits um 16:00 Uhr.
Gemeindekanzlei
Budget 2025
Eingaben für das Budget 2025 sind dem Gemeinderat bis spätestens Mitte Juli 2024 einzureichen. Besten Dank.
Abteilung Finanzen
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Bäume und Sträucher dürfen die Sicht auf öffentliche Strassen und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Die Grundeigentümer werden gebeten, ihre an den Strassen stehenden Bäume und Sträucher auf das zulässige Mass zurückzuschneiden.
In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, aufzuasten (§ 41 BauV resp. Norm SN 640 201). Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2.5 m frei gehalten werden (Strassenverkehrsgesetz Art.106), besser wäre auf die Grenze zurückzuschneiden.
Hecken und Sträucher sind gegenüber den Gemeindestrassen auf 60 cm und gegenüber der Kantonsstrasse auf 1 m Abstand zurückzuschneiden (BauG § 111). Gartenpflanzen dürfen nicht auf die Strassen ragen.
In Sichtzonen ist ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und 3 m zu schaffen, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist (§ 42 BauV).
Aus Verkehrssicherheitsgründen sind die notwendigen Arbeiten umgehend auszuführen.
Für Unfälle, die als Folge eines unterlassenen Rückschnitts entstehen, können die Grundeigentümer zur Haftung herangezogen werden.
Gemeinderat Zuzgen
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