Publikationen der Gemeinde Zuzgen
Von: Gemeinde Zuzgen
Nachrichten aus Zuzgen: Deklaration Wasserstand \ Abstimmungswochenende; Urnenöffnungszeiten \ App „VoteInfo“ \ Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Deklaration Wasserstand
Seit 2018 wird der aktuelle Stand der Wasseruhren durch die Wasserversorgung Möhlin abgelesen. In den nächsten Tagen werden die meisten Haushaltungen per Post eine Selbstdeklarations-Karte erhalten, mit der Bitte, diese ausgefüllt zu retournieren.
Bei den restlichen Haushaltungen wird der Wasserstand von der Wasserversorgung Möhlin abgelesen. Gleichzeitig wird die Wasseruhr ohne zusätzlichen Kostenaufwand ersetzt.
Wir bitten Sie, den Mitarbeitern der Wasserversorgung Möhlin den Zutritt zur Wasseruhr zu gewähren.
Gemeinderat
Abstimmungswochenende / Urnenöffnungszeiten
Die Urne für die Abstimmungen ist am Sonntag, 22. September 2024, von 9.00 bis 9.30 Uhr in der Gemeindekanzlei aufgestellt. Bitte beachten Sie bei der brieflichen Stimmabgabe die Anleitung auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises. Es ist wichtig, dass die Stimmzettel im Stimmzettelcouvert sind. Das Stimmzettelcouvert und der unterschriebene Stimmrechtsausweis sind ins Antwortcouvert zu legen.
Das Antwortcouvert muss bis spätestens um 9.30 Uhr am Abstimmungstag bei der Gemeindekanzlei eintreffen.
Besten Dank.
Wahlbüro
App „VoteInfo“
Die Bundeskanzlei hat die App «VoteInfo» entwickelt.
Die App bietet seit der Abstimmung vom 10. Februar 2019 einen neuen mobilen Zugang zu den offiziellen Informationen über die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen.
Auf der App «VoteInfo» finden Sie neben den Abstimmungserläuterungen des Bundesrats auch die Erklärvideos der Bundeskanzlei zu den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 22. September 2024.
Die App ist kostenlos auf Google Play oder im App Store erhältlich.
Wahlbüro
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Bäume und Sträucher dürfen die Sicht auf öffentliche Strassen und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.
Die Grundeigentümer werden gebeten, ihre an den Strassen stehenden Bäume und Sträucher auf das zulässige Mass zurückzuschneiden. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, aufzuasten.
Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2.5 m frei gehalten werden, besser wäre auf die Grenze zurückzuschneiden. Hecken und Sträucher sind gegenüber den Gemeindestrassen auf 60 cm und gegenüber der Kantonsstrasse auf 1 m Abstand zurückzuschneiden (BauG § 111).
Gartenpflanzen dürfen nicht auf die Strassen ragen. In Sichtzonen ist ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 cm und 3 m zu schaffen, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist (§ 42 BauV).
Aus Verkehrssicherheitsgründen sind die notwendigen Arbeiten umgehend auszuführen. Für Unfälle, die als Folge eines unterlassenen Rückschnitts entstehen, können die Grundeigentümer zur Haftung herangezogen werden.
Gemeinderat Zuzgen
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