Rechnung 2020 - Rekordhohes Defizit
Von: mm/f24.ch
Der Bundeshaushalt schliesst das Jahr 2020 mit einem rekordhohen Defizit von 15,8 Milliarden Franken ab. Das Defizit ist auf die Corona-Pandemie zurückzuführen: Einerseits nahm der Bund in Folge des Konjunktureinbruchs weniger ein, andererseits tätigte er hohe ausserordentliche Ausgaben zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 17. Februar 2021 über das provisorische Ergebnis informiert. Gleichzeitig hat er den finanzpolitischen Rahmen für den nächsten Budgetprozess festgelegt. Für die Jahre 2023–2025 rechnet der Bund mit einer langsamen Erholung.
Finanzminister Ueli Maurer
Der Bundeshaushalt schloss das Jahr 2020 mit einem Defizit von 15,8 Milliarden Franken ab. Budgetiert war ein Überschuss von 344 Millionen. Die Ergebnisverschlechterung um 16,1 Milliarden ist auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückzuführen.
Der Konjunktureinbruch aufgrund der Eindämmungsmassnahmen hatte einerseits tiefere Einnahmen zur Folge (-3,7 Mrd. oder -5,0 %), andererseits tätigte der Bund hohe ausserordentliche Ausgaben zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen (14,7 Mrd.).
Im Vergleich zum Vorjahr gingen die ordentlichen Einnahmen um 3,4 Prozent zurück, was in etwa dem erwarteten Rückgang des nominalen Bruttoinlandprodukts entspricht (-3,9 %). Der Rückgang der Einnahmen (-2,6 Mrd.) ist in erster Linie auf die Verrechnungssteuer zurückzuführen (-3,1 Mrd.). Die Unternehmen waren 2020 zurückhaltender mit Dividendenausschüttungen und Aktienrückkäufen.
Entsprechend blieben die Eingänge aus Kapitalerträgen deutlich unter dem Vorjahr. Unter dem Vorjahr lagen aber unter anderem auch die Mehrwertsteuer (-0,4 Mrd.) und die Mineralölsteuer (-0,3 Mrd.). Demgegenüber verzeichnete die direkte Bundessteuer noch ein Wachstum (+0,9 Mrd.), weil sie grösstenteils die Einkommen und Gewinne 2019 betraf.
Die effektiv getätigten Ausgaben für die Pandemie beliefen sich im Jahr 2020 auf 15 Milliarden Franken. Die grössten Ausgabenposten betreffen die Kurzarbeitsentschädigung (10,8 Mrd.) und den Corona-Erwerbsersatz (2,2 Mrd.). Die Ausgaben für das Härtefallprogramm werden sich erst in der Rechnung 2021 niederschlagen. Bewilligt waren für Corona-Massnahmen im Jahr 2020 rund 31 Milliarden.
Die grosse Differenz zu den effektiv getätigten Ausgaben ist vor allem auf die Kurzarbeitsentschädigung und den Corona-Erwerbsersatz zurückzuführen. Diese Mittel wurden im Frühling 2020 auf den damals nur grob abschätzbaren Auswirkungen der Pandemie bemessen. Insgesamt war der Wirtschaftseinbruch im Jahr 2020 jedoch weniger stark als angenommen.
Gemäss aktuellen Schätzungen wird für das laufende Jahr 2021 ein Finanzierungsdefizit von rund 20 Milliarden Franken erwartet. Ursache sind ausserordentliche Ausgaben zur Bewältigung der Corona-Pandemie von rund 17 Milliarden (Voranschlag und Nachtrag Ia). Für die Jahre 2022–2024 rechnet der Bund mit einem ausgeglichenen bis leicht positiven Saldo im Bundeshaushalt.
Zunahme der Schulden und des Fehlbetrags auf dem Amortisationskonto
Die Nettoschulden stiegen 2020 um 15,5 Milliarden an und spiegeln das Finanzierungsdefizit wider. Um den hohen Mittelbedarf für die Corona-Massnahmen zu decken, hat der Bund im Verlauf des Jahres 2020 einerseits die Verschuldung erhöht und andererseits seine flüssigen Mittel respektive sein Finanzvermögen reduziert.
Die Liquidität war in den vorangegangenen Jahren aufgrund verschiedener Effekte, insbesondere im Zusammenhang mit der Verrechnungssteuer, stark angestiegen. Dank der Verwendung dieser Liquidität musste sich der Bund weniger stark neu verschulden. Die Bruttoschulden stiegen daher 2020 «nur» um 6,7 Milliarden an und belaufen sich per Ende 2020 auf 103,7 Milliarden.
Das Amortisationskonto ist die Statistik der Schuldenbremse für den ausserordentlichen Haushalt. Gemäss geltendem Finanzhaushaltgesetz muss ein Fehlbetrag innerhalb von sechs Jahren ausgeglichen werden, wobei das Parlament die Frist erstrecken kann. Der Ausgleich eines Fehlbetrags kann mit Hilfe von ausserordentlichen Einnahmen oder von strukturellen Überschüssen in den Budgets erreicht werden.
Diese Möglichkeiten sind angesichts des zurzeit absehbaren hohen Fehlbetrags per Ende 2021 von bis zu 27 Milliarden nicht ausreichend, weshalb eine Gesetzesrevision nötig ist. Die Vernehmlassung soll im Sommer 2021 eröffnet werden. Je nach Entwicklung der Pandemie könnte dieser Fehlbetrag noch ansteigen.
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