Baugesuch Das folgende Baugesuch liegt vom 3. August bis 22. August 2007 auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf:
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde, 5075 Hornussen
Bauvorhaben: Ergänzung Abwasserleitung
Ortslage: Parzelle Nr. 154, Bahnhofstrasse
Allfällige Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich, begründet und mit einem Antrag dem Gemeinderat, 5075 Hornussen, einzureichen. Der Gemeinderat.
Baugesuch mit Umweltverträglichkeitsprüfung Das folgende Baugesuch mit Umweltverträglichkeitsbericht liegt gestützt auf § 21 Abs. 1 des Dekrets über die Umsetzung des Umweltschutzrechts und § 60 Abs. 2 des Gesetzes über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen während 30 Tagen vom 7. August bis 5. September 2007 bei der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf:
Bauherrschaft: Gebrüder Heiner und Peter Herzog, Langacherhof, 5075 Hornussen
Bauvorhaben: Erweiterung Golfplatz und Bachöffnungsprojekt
Ortslage: diverse Parzellen, Langacher/Rebmatt
Zone: Landwirtschaftszone, Landschaftsschutzzone
Allfällige Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich, begründet und mit einem Antrag dem Gemeinderat, 5075 Hornussen, einzureichen. Der Gemeinderat.
Öffentliche Auflage Gestaltungsplan „Spezialzone Golf“ Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe des Gestaltungsplanes „Spezialzone Golf“ im Gebiet Frickberg/Langacher öffentlich aufgelegt (§ 24 Abs. 1 BauG) und gleichzeitig das Mitwirkungsverfahren durchgeführt (§ 24 Abs. 3 BauG).
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 7. August bis 5. September 2007 auf der Gemeindekanzlei auf und können während der Bürozeit eingesehen werden.
Einwendungen und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen (§ 22 Abs. 2 BauG).
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einsprache erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einsprache zu erheben. Einsprachen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Mit der Genehmigung des Gestaltungsplanes wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG). Der Gemeinderat.
Baubewilligung Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung der Einwohnergemeinde Zeihen eine Baubewilligung für eine Abwasserleitung von Zeihen nach Hornussen sowie eine Wasserleitung und Elektrozuleitung vom Grundwasserpumpwerk Zwimatt bis zum Netz Hornussen erteilt. Die Gemeindekanzlei.
Infoabend der Genossenschaft Wohnen im Alter Bözen und Umgebung Das Baugesuch für die erste Etappe des geplanten Projekts wurde eingegeben. Zur Information über den Stand der Arbeiten, zum Projekt, zu Miet- und Kaufpreisen sowie zu Terminen werden Genossenschafter/innen und Interessierte eingeladen auf Freitag, 17. August, 20.15 Uhr, ins Gemeindehaus Bözen. Der Vorstand würde sich freuen, möglichst viele Genossenschafter/innen und interessierte Einwohner/innen unserer Region begrüssen zu können. Die Gemeindekanzlei.
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