Publikationen der Gemeinde Böztal
Von: Gemeinde Böztal
Nachrichten aus Böztal: Roadmovie \ Personalausflug \
Krankenkassen-Prämienverbilligung \ schweizerischer Tag der Ortsbürgergemeinden \ Baugesuche
Roadmovie in Böztal
Am Dienstag, 14. September 2024 gastiert Roadmovie in Böztal! Geniessen Sie einen gemütlichen Kinoabend mit dem Film „Bon Schuur Ticino“ in der Turnhalle Bözen.
Im Anschluss an den Film darf Schauspieler Leonardo Nigro begrüsst werden. In einem Interview wird er vieles über den Film und sein Leben als Schauspieler erzählen können. Gerne steht er auch für Fragen aus dem Publikum zur Verfügung.
Der Gemeinderat Böztal eröffnet um 19.00 Uhr die Kinobar, Filmstart ist um 20.00 Uhr.
Das Roadmovie-Team und der Gemeinderat freuen sich auf eine grosse Publikumsschar, Eintritt frei, Kollekte.
Personalausflug - Verwaltung geschlossen
Am Donnerstag, 19. September 2024 findet der diesjährige Personalausflug statt. Aus diesem Grund sind die Gemeindeverwaltung, das regionale Steueramt Böztal-Zeihen sowie die Werkdienste Böztal geschlossen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Krankenkassen-Prämienverbilligung 2025
Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.
Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, geht aus Ihren Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt.
Das ganze Verfahren läuft online ab. Die SVA Aargau schickt potenziell anspruchsberechtigten Personen einen Anmeldecode für die Internetanmeldung.
Die Prämienverbilligung muss jährlich neu angemeldet werden.
Wer erhält automatisch einen Anmeldecode?
Personen mit einer definitiven Steuerveranlagung des Kantons Aargau aus dem Jahr 2022 und einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten automatisch einen Code. Der Hauptversand der Codes erfolgt im September 2024.
Sie haben keinen Code erhalten?
Ab Oktober 2024 können Sie den Code direkt über die Website www.sva-ag.ch/pv bestellen.
Wie stellen Sie einen Antrag?
Ihren Code geben Sie unter www.sva-ag.ch/pv-online ein. Der Code ist sechs Wochen gültig. Für die Antragstellung benötigen Sie Ihre Personendaten und Ihre AHV-Nummer.
Wenn Sie keinen Internetzugang haben, helfen Ihnen die SVA Aargau oder die Gemeindezweigstelle Böztal, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen, gerne beim Erfassen des Antrags.
Wie lange können Sie einen Antrag stellen?
Die Antragsfrist läuft am 31. Dezember 2024 ab – danach können Sie keinen Antrag auf Prämienverbilligung 2025 mehr stellen.
Änderungsantrag Prämienverbilligung
Unter www.sva-ag.ch/meldung finden Sie auch den Änderungsantrag zur Meldung von finanziellen und/oder persönlichen Veränderungen inkl. weiteren Ausführungen zum ausserordentlichen Verfahren. Das Formular steht der Bevölkerung zur Meldung sämtlicher für die Prämienverbilligung relevanten Ereignisse frei zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse meldepflichtig ist wenn:
► Einkommenszuwachs von mindestens 20% oder mindestens CHF 20'000, oder
► Vermögenszuwachs von mindestens CHF 20'000 erreicht wird.
Unwahre oder unvollständige Angaben führen zu Rückforderungen von zu Unrecht bezogener Prämienverbilligung und können mit einer Busse bestraft werden (§ 37 KVGG und § 36 KVGG).
Für Fragen steht Ihnen die Gemeindezweigestelle-SVA gerne telefonisch unter 062 865 35 85 oder per Mail sozialedienste@boeztal.ch gerne zur Verfügung.
Sie können sich gerne auch direkt an die SVA Aargau wenden: ipv@sva-ag.ch Beratungen vor Ort: Bahnhofplatz 3C, 5001 Aarau
Erster schweizerischer Tag der Ortsbürgergemeinden am 14. September 2024
Am Samstag, 14. September 2024 von 11.00 bis 16.00 Uhr im Waldhaus Grueb, Bözen, lädt die Ortsbürgerkommission alle Ortsbürgerinnen und Ortsbürger mit Partner/Partnerin und Kindern ganz herzlich ein zum Grillplausch und „journée de réflexion“.
Die Ortsbürgergemeinde offeriert allen Gästen kostenlos eine Wurst oder einen Vegikäse vom Grill mit Brot. Ebenso ist für Getränke, Kaffee und Kuchen gesorgt. Alle Gäste sind herzlich eingeladen, zusammen mit den Mitgliedern der Ortsbürgerkommission im gemütlichen Rahmen über die Zukunft und mögliche Projekte der Ortsbürgergemeinde Böztal nachzudenken. Zudem soll dieser Anlass dazu dienen, dass sich die Ortsbürger/-innen der vier fusionierten Dörfer untereinander besser kennenlernen.
Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt. Bei schlechtem Wetter wird ein Zelt gestellt.
Anfahrt: Bitte kommen Sie, wenn möglich, zu Fuss oder mit dem Fahrrad. Beim Waldhaus Grueb steht nur eine begrenzte Anzahl Parkplätze zur Verfügung.
Route: Ausgangs Bözen rechts in die Söhrentalstrasse, dann den Wegweisern folgen. Google-Suche: „Waldhaus Bözen“.
Gratis Shuttle-Busfahrten: Ab 11.00 Uhr ist ein Shuttlebus ab Postautohaltestelle Bözen Mitteldorf für Sie unterwegs. Rufbus Tel. 079 534 17 62.
Baugesuche
- Bauherrschaft: Rosmarie und Urs Amsler, Oberdorf 9, 5076 Bözen
- Projektverfasser: Dach und Holzwerk GmbH, Kirchbözberg 7, 5225 Bözberg
- Grundeigentümer: Rosmarie und Urs Amsler, Oberdorf 9, 5076 Bözen
- Bauobjekt: Neubau Pergola mit Photovoltaikanlage auf Flachdach
- Ortslage: Parzelle Bözen Nr. 2968, Hinterer Kirchweg 4c
- Bauherrschaft: Martin und Rebecca Brack, Oeschenbrunnenhof 276, 5075 Hornussen
- Projektverfasser: atelier NP GmbH, Heiligholzstrasse 6, 4142 Münchenstein
- Grundeigentümer: Martin und Rebecca Brack, Oeschenbrunnenhof 276, 5075 Hornussen
- Bauobjekt: PV Anlage auf Garagendach und Neuerstellung von 14 Parkplätzen
- Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 146, Hauptstrasse 112
Öffentliche Auflage: vom 13. September 2024 bis 14. Oktober 2024 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen. Terminvereinbarung notwendig
Einwendungen: sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Gemeinderat Böztal
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