Publikationen der Gemeinde Böztal
Von: Gemeinde Böztal
Nachrichten aus Böztal: Personalausflug - Verwaltung geschlossen \ Neue Lernende Kauffrau \ Herbstzeit – Jagdzeit \ Baubewilligungen \ Baugesuch
Personalausflug - Verwaltung geschlossen
Am Donnerstag, 19. September 2024 findet der diesjährige Personalausflug statt. Aus diesem Grund sind die Gemeindeverwaltung, das regionale Steueramt Böztal-Zeihen sowie die Werkdienste Böztal geschlossen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Neue Lernende Kauffrau öffentliche Verwaltung EFZ ab August 2025
Als neue Lernende Kauffrau öffentliche Verwaltung EFZ wurde Hannah Jordi aus Frick gewählt. Sie wird ihre Ausbildung bei der Gemeindeverwaltung Böztal im August 2025 beginnen.
Der Gemeinderat und die Verwaltung wünschen ihr schon jetzt eine interessante und erfolgreiche Ausbildungszeit.
Herbstzeit – Jagdzeit
Die Jagdgesellschaft Kästhal führt am Freitag, 20. September 2024 eine Ansitzjagd durch. Die weiteren Daten der Jagdgesellschaften Hornussen und Kästhal werden im Mitteilungsblatt Ausgabe Oktober 2024 publiziert.
Baubewilligungen
Anlässlich seiner Sitzung vom 10. September 2024 hat der Gemeinderat folgende Baubewilligungen erteilt:
► Einwohnergemeinde Böztal, Bözen; Sanierung Regenbecken
► Binkert Roman, Bözen; Granitstützmauer und Erweiterung Umgebung
Baugesuch
- Bauherrschaft: Hanspeter Stäuble, Steig 11, 5078 Effingen
- Projektverfasser: Gebr. Schmid AG, Unterdorf 36, 5073 Gipf-Oberfrick
- Grundeigentümer: Hanspeter Stäuble, Steig 11, 5078 Effingen
- Bauobjekt: Fassadensanierung
- Ortslage: Parzelle Effingen Nr. 5435, Steig 11
- Öffentliche Auflage: vom 20. September 2024 bis 21. Oktober 2024 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen.Terminvereinbarung notwendig
Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Gemeinderat Böztal
«fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal»