Publikationen der Gemeinde Hornussen
Von: Gemeinde Hornussen (eingesandt)
Gemeindenachrichten
Nutzungsplanung Kulturland
Die Gemeindeversammlung hat am 27. April 2007 den folgenden Beschluss gefasst: Zustimmung zu einer Teiländerung der Nutzungsplanung Kulturland zur Schaffung einer Spezialzone Golf im Gebiet Langacher/Rebmatt ohne Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage.
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde dieser Beschluss rechtskräftig.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert 20 Tagen seit Publikation im kantonalen Amtsblatt vom 18. Juni 2007 beim Regierungsrat, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 BauG sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen (§ 26 Abs. 1 BauG, § 5 Abs. 2 ABauV). Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der Einspracheentscheid des Gemeinderates ist beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden. Der Gemeinderat.
Senkung der Abfallgebührentarife
Die finanzielle Lage des Eigenwirtschaftsbetriebs „Abfallbewirtschaftung“ hat sich mit positiven Ergebnissen seit 2001 wieder stabilisiert. Sie lässt nun eine Senkung der Gebührentarife zu.
Ab 15. Juni 2007 gelten diese Sackgebühren:
- 35 Liter-Sack Fr. 2.90
- 60 Liter-Sack Fr. 5.00
- 110 Liter-Sack Fr. 8.70
- Containermarke Fr. 56.00
Die Grundgebühr für den Betrieb des Entsorgungsplatzes kann ebenfalls um Fr. 10.-- auf Fr. 90.-- pro Haushalt/Betrieb reduziert werden. Dieser Ansatz wird erstmals mit der nächsten Rechnungsstellung (Sommer 2007) für den Zeitraum 01.10.-2006 bis 30.09.2007 erhoben.
Gemäss Abfallreglement ist der Gemeinderat für die Anpassung der Gebühren zuständig. Die Tarife müssen so festgelegt werden, dass die Abfallbewirtschaftung kostendeckend geführt werden kann.
Der Gemeinderat.
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