Einreichen der Steuererklärung Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung für unselbständig Erwerbende ist seit einiger Zeit abgelaufen. Wer die Steuererklärung noch nicht abgegeben hat, wird gebeten, dies bis Mitte Juni 2007 nachzuholen. Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. Das Gemeindesteueramt sieht vor, ab Mitte Juni 2007 die Mahnungen an diejenigen Personen zu verschicken, welche die Angaben noch nicht übermittelt haben. Auskünfte erteilt das Gemeindesteueramt, Tel.-Nr. 062 867 60 44, E-Mail steueramt@woelflinswil.ch) gerne.
Beiträge Infoblatt Das nächste Infoblatt erscheint Ende Juni. Einsendungen können noch bis spätestens Montag, 11. Juni 2007 an die Gemeindekanzlei gemacht werden. Nach Möglichkeit bitten wir um Zustellung der Texte per E-mail (gemeindekanzlei@woelflinswil.ch) oder Diskette.
Baubewilligung Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt: Bircher Franziska, Kirchgasse 11, 5064 Wittnau, Neubau EFH mit Garage, Parzelle Nr. 215, Steindler; 5063 Wölflinswil, sowie an Herzog Hans-Sepp, Bangerten 209, 5063 Wölflinswil, Terrainveränderung / Granitsteinmauer, Parzelle Nr. 952, Bangerten, 5063 Wölflinswil.
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung An Fronleichnam, 7. Juni sowie am darauf folgenden Freitag, 8. Juni (Kompensation) bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Die Verwaltung ist jedoch zusätzlich am Montag, 11. Juni von 09.00 - 11.30 und 14.00 - 17.00 Uhr geöffnet. In dringenden Fällen können Sie uns unter der Nummer 079 771 11 07 kontaktieren.
Baugesuche öffentliche Auflage Bauherrschaft: Hans Treier, Birchhof 335,5063 Wölflinswil Projektverfasser: dito Bauprojekt: Erweiterung Wohn- und Betriebsgebäude Ortslage: Birch, Parzelle Nr. 689, Landwirtschaftszone
Bauherrschaft: Willi u. Franziska Frei, Mattenstr. 4, 5417 Untersiggenthal Projektverfasser: dito Bauprojekt: Neubau Feldschopf Ortslage: Huebmet, Parzelle Nr. 881, Landwirtschaftszone
Die erwähnten Baugesuche liegen in der Zeit vom 01. Juni bis 21. Juni 2007 in der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Gegen die Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Wölflinswil schriftlich Einsprache erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einspracheschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
« fricktal24.ch – die Internet-Zeitung fürs Fricktal »