Ortslage: Parzelle 1072, Gebäude Nr. 85, Oeligass, Dorfkernzone
Die Baugesuche liegen in der Zeit vom 13.09.2024 bis 14.10.2024 in der Gemeindekanzlei in Wölflinswil öffentlich auf. Gegen die Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungsschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Treier-Schenkung
Seit dem 1. Januar 1974 besteht sowohl in Wölflinswil als auch in Oberhof die «Treier-Schenkung» mit dem Zweck, jungen Menschen nach Abschluss der Erstausbildung einen Startbatzen mit auf den Weg zu geben.
Jugendliche, die im laufenden Jahr eine Ausbildung abgeschlossen haben, können dem Gemeinderat bis spätestens 15. Oktober 2024 ein schriftliches Beitragsgesuch einreichen. Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen: Kopie Fähigkeitsausweis, Einzahlungsschein oder Bank-/Postverbindung (IBAN-Nr.), Passfoto (für Rückblende), Kurzbericht über die bisherige Tätigkeit und die nächsten Zukunftsaussichten (für Rückblende). Die Unterlagen können gerne elektronisch eingereicht werden an gemeindekanzlei@woelflinswil.ch resp. gemeindekanzlei@oberhof.ch.
Gemeinde Wölflinswil
«fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal»
163 Mannschaften mit 310 Jugendlichen aus 11 Jugendriegen starteten an den diesjährigen Fricktal Games. Die turnende Vereine Wölflinswil organisierte zusammen mit dem Kreisturnverband Fricktal die diesjährige Austragung der...