Feuerbrand Die Schweiz erlebt zurzeit einen massiven Feuerbrandbefall. Die Schäden in den Obstkulturen sind riesig. Der Befall auf Hochstämmen wird in diesen Tagen sichtbar. Wie viele Wild- und Zierpflanzen angesteckt werden und wurden, wird erst in einigen Wochen erkennbar. Je früher die Befallsherde entdeckt werden, desto weniger Pflanzen können weiter angesteckt werden. Der Feuerbrandkontrolleur Werner Habermacher hat die erste Kontrolle in den Privatgärten und auf dem Feld in den letzten Tagen vorgenommen. Die Bevölkerung wird gebeten, sich mit Werner Habermacher (079 235 57 75) in Verbindung zu setzen, falls Fragen oder Unsicherheiten in Bezug auf Feuerbrand bestehen. Weitere Informationen finden Sie unter www.feuerbrand-ag.ch. Wir danken im Voraus für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Gemeindeversammlung vom 15.06.2007 Am Freitagabend findet die „Sommergemeindeversammlung“ in der Turnhalle „Huebmet“ statt. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind herzlich eingeladen daran teilzunehmen. Da am Wochenende Eidg. und Kantonale Abstimmungen stattfinden, ist die Urne ab 19.45 Uhr geöffnet. Die Ortsbürgergemeindeversammlung beginnt um 20:00 Uhr, die der Einwohner um 20:15 Uhr.
Eidg.- und Kant. Volksabstimmungen vom 17.06.2007 Am kommenden Abstimmungswochenende ist das Wahlbüro im Gemeindehaus für die Stimmabgabe wie folgt geöffnet: Samstag: 19:30 – 20:00 Uhr, Sonntag: 09:45 - 10:15 Uhr.
Sonnwende-Marsch Am Donnerstag, 21. Juni 2007 laden wir Sie gerne zum Sonnwende-Marsch auf die Burgflue ein. Auf der ca. 1-stündigen Wanderung erhalten Sie interessante Infos über Brauchtümer und Landwirtschaft. Bei der Feuerstelle auf der Burgflue erwartet Sie eine grosse Festwirtschaft (ab 19 Uhr). Ein Heigo-Taxi steht für Sie ebenfalls bereit. Abmarschzeiten ab Dorfplatz Wölflinswil: 1. Gruppe 18.30 h, 2. Gruppe 19.00 Uhr, Adlerplatz Oberhof: jeweils 20 Minuten später. Bei schlechter Witterung wird der Sonnwende-Marsch abgesagt (Info am 20.06.07, ab 20 Uhr unter 079 332 70 08). Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Männerriege Wölflinswil
Waldfahrverbot Gemäss § 22 des Waldverordnung des Kantons Aargau bezeichnet der Gemeinderat Waldstrassen, sowie Strassen und Wege mit Verkehrsbeschränkungen. Der Gemeinderat erlässt ein Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder im Bereich „Höll/Striefeld“ auf der Wegparzelle Nr. 982. Der Waldstrassenplan vom 25.10.2000 wird entsprechend ergänzt.
Der Waldstrassenplan liegt vom 15.06.2007 bis 15.07.2007 bei der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist nach Massgabe der Gesetzgebung über den Strassenverkehr beim Gemeinderat Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wo keine Einsprache erhoben wird, erwächst das Fahrverbot nach Ablauf der Auflagefrist in Rechtskraft. Wölflinswil, 12.06.2007, Gemeinderat
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