Feuerungsverbot aufgehoben Das Feuerungsverbot in Wäldern und an Waldrändern im Kanton Aargau ist durch den KantonalenFührungsstab (KFS) und das Aargauische Versicherungsamt (AVA) aufgehoben worden.
Saison-Eröffnung Badi Sofern es das Wetter erlaubt, wird am Sonntag, 13. Mai 2007 das Freibad eröffnet. Die Badi ist unter der Woche von 13.15 bis 20.00 Uhr und am Wochenende von 10.00 bis 20.00 Uhr geöffnet. Einzeleintritte kosten Fr. 4.-- für Erwachsene bzw. Fr. 2.-- für Kinder bis 16 Jahre. Das Saisonabonnement beläuft sich auf Fr. 40.-- bzw. Fr. 25.--.
Schulzahnpflegehelfer/in für drei Gemeinden gesucht Tina Wenger hat ihre Stelle als Schulzahnpflegehelferin in Wittnau, Wölflinswil und Oberhof gekündigt, da sie dank steigender Schülerzahlen ihr Arbeitspensum am Kindergarten Oberhof aufstockt. Die drei Gemeinden danken ihr herzlich für das geleistete Engagement und suchen deshalb ab dem kommenden Schuljahr 2007/2008 gemeinsam eine neue Schulzahnpflegehelferin für ihre drei Schulen. Das Arbeitspensum beträgt insgesamt rund 80- 90 Stunden pro Schuljahr für alle drei Gemeinden. Mit den obligatorischen Zahnputzübungen und dem Vermitteln von Wissenswertem rund um die Zahnpflege an den Kindergärten und den 1.-5. Klassen sollen Zahnkrankheiten vorgebeugt werden. Fühlen Sie sich angesprochen, diese wichtige Funktion in der Schulzahnpflege zum Wohle unserer Kinder auszuüben? Dann senden Sie Ihre kurze schriftliche Bewerbung bitte bis zum 25. Mai 2007 an: Schule Oberhof, Schulleitung, 5062 Oberhof. Bei Fragen stehen Ihnen die bisherige Stelleninhaberin Frau Wenger (062 871 04 01) und der Oberhöfler Schulleiter Herr Lang (062/824 66 79) zur Verfügung.
Gemeindeverband Wasserversorgung Oberhof-Wölflinswil Öffentliche Auflage der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2006 Die Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2006 des Gemeindeverbandes Oberhof-Wölflinswil liegt gestützt auf § 7 der Satzungen in der Zeit vom 11. Mai bis 11. Juni 2007 in der Gemeindekanzlei in Wölflinswil öffentlich auf. Die Rechnung hat mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 20'282.95 geschlossen.
Gegen die durch die Finanzkommission geprüfte und vom Vorstand genehmigte Jahresrechnung 2006 kann während der öffentlichen Auflage von 1/5 der Stimmberechtigten einer Gemeinde oder einem Gesamtgemeinderat eine Urnenabstimmung verlangt werden. Das Begehren für eine Urnenabstimmung ist dem Vorstand einzureichen, der über das Zustandekommen entscheidet. Unterschriftenbogen können in der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist wird die Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2006 rechtskräftig.
Hundekontrolle Die Hundekontrollmarken für das Jahr 2007 hätten bis am 30. April 2007 am Schalter der Gemeindekanzlei bezogen werden müssen. Kontrollpflichtig sind alle Hunde, die das Alter von 3 Monaten überschritten haben. Die Taxe beträgt CHF 100.00 pro Jahr. Sie ist beim Bezug der Kontrollmarke bar zu begleichen. Bitte beachten Sie, dass seit dem 1. Januar 2007 alle Hunde mit einem Mikrochip, durch einen Tierarzt eingesetzt, registriert oder mittels gut lesbarer Tätowierung gekennzeichnet werden müssen.
Für den Bezug nach dem 14. Mai 2007 wird eine zusätzliche Gebühr von Fr. 5.00 verlangt.
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Über die kommenden Feiertage (Auffahrt, Do, 17. Mai und Fronleichnam, Do, 07. Juni) ist die Gemeindeverwaltung geschlossen. Ebenfalls an den darauf folgenden Freitagen (Brücke, Zeit wurde vorgeholt).
Die Verwaltung ist jedoch zusätzlich wie folgt geöffnet: Mo, 14. Mai, Mo 21. Mai, Mo 7. Juni und Mo 11. Juni 2007 jeweils von 09.00 - 11.30 und 14.00 - 17.00 Uhr.
Zählung der leerstehenden Wohnungen Weite Kreise der Wirtschaft, der Bauwirtschaft und der Konjunkturforschung benötigen detaillierte Informationen über die Entwicklung des Immobilienmarktes der gesamten Schweiz. Deshalb führt das Bundesamt für Statistik jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Wer per Stichtag 1. Juni 2007 eine freie Wohnung zu vermieten oder verkaufen hat, wird freundlich gebeten, diese unter Angabe der Grösse (Anzahl Zimmer) der Gemeindekanzlei (Telefon 062 867 60 40) bis am 6. Juni 2007 zu melden. Für Ihre Mitarbeit danken wir Ihnen bestens.
Plombierung Hydranten Höfe Im Sinne einer Information teilt der Vorstand des Gemeindeverbandes Wasserversorgung Oberhof-Wölflinswil mit, dass im Versorgungsgebiet des Verbandes sämtliche Hydranten bei den Höfen plombiert werden. Die Wasserentnahme ab Hydrant ist gemäss geltendem Reglement nur der Feuerwehr oder Funktionären der Gemeinde resp. des Verbandes gestattet. Nach Gebrauch des Hydranten durch Personen des vorgenannten Berechtigtenkreises werden die Hydranten jeweils wieder neue plombiert. Die Wasserentnahme durch Dritte ab Hydrant ist grundsätzlich untersagt.
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