Nachrichten aus Böztal:Berufsschau Etzgen am 16. März 2024 \ Baubewilligungen \ Baugesuche
Berufsschau Etzgen am 16. März 2024 Am Samstag, 16. März 2024 von 10.00 bis 14.00 Uhr findet auf dem Areal der Jehle AG in Etzgen die diesjährige Berufsschau statt. Auch die Gemeinde Böztal beteiligt sich mit anderen Gemeinden und informiert an einem gemeinsamen Stand über die kaufmännische Lehre auf der Gemeindeverwaltung. Nutzen Sie die Gelegenheit, Einblicke in 61 Berufe bei 51 Ausbildungsbetrieben zu erhalten. Wir freuen uns, wenn wir viele Böztaler Jugendliche bei Ihrer Berufswahl unterstützen können. Kommen Sie vorbei!
Baubewilligungen Anlässlich seiner Sitzung vom 27. Februar 2024 hat der Gemeinderat folgende Baubewilligungen erteilt:
Immo Probst AG, Hornussen; Einbau 1 ½ Studio und 3 ½ Zimmer-Wohnung
Baugesuche Hornussen, 05. März 2024 Publikation und öffentliche Auflage gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV
Bauherrschaft: Giovanni Oliverio, Wuhrmattweg 305, 5075 Hornussen
Projektverfasser: Giovanni Oliverio, Wuhrmattweg 305, 5075 Hornussen
Grundeigentümer: Giovanni Oliverio, Wuhrmattweg 305, 5075 Hornussen
Bauobjekt:Erstellung Photovoltaikanlage an Balkon
Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 74, Wuhrmattweg 305
Bauherrschaft:Werner Schaffner, Am Wald 203, 5078 Effingen
Projektverfasser: Werner Schaffner, Am Wald 203, 5078 Effingen
Grundeigentümer: Werner Schaffner, Am Wald 203, 5078 Effingen
Grundeigentümer: Annelise Liebhardt, Im Berg 81 5078 Effingen
Bauobjekt: Sanierung Garagendach inkl. Dachstuhl
Ortslage: Parzelle Effingen Nr. 5137, Im Berg 81
Kant. Bewilligungen: BVUAFB
Öffentliche Auflage vom 08. März 2024 bis 09. April 2024 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen Terminvereinbarung notwendig Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 07. März 2024 Gemeinderat
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