Nachrichten aus Böztal: Tag der Arbeit Verwaltung geschlossen \ Baubewilligungen \ Baugesuche
Tag der Arbeit Verwaltung geschlossen Am Mittwoch, 01. Mai 2024 bleiben die Gemeindeverwaltung, das Regionale Steueramt Böztal-Zeihen und die Werkdienste geschlossen. Wir sind am Donnerstag, 02. Mai 2024 wieder wie gewohnt für Sie da. Für Todesfälle ist ein Pikettdienst organisiert. Die Informationen dazu erhalten Sie unter Tel. 062 865 35 85.
Baubewilligungen Anlässlich seiner Sitzung vom 16. April 2024 hat der Gemeinderat folgende Baubewilligungen erteilt:
Horani Ibrahim, Effingen; Umnutzung Geräteraum in Mehrzweckraum
Oliverio Giovanni, Hornussen; Photovoltaik-Anlage an Balkon
Herzog Agrar AG, Hornussen; Abbruch und Neubau Wohnhaus
Huelin Claude und Molpeceres Piedad, Elfingen; Erstellung Photovoltaikanlage auf EFH und Garage
Bedzeti Amir, Hornussen; Neubau Sichtschutzwand
Gibal AG, Hornussen; Einbau Balkontüre
Schaffner Werner, Effingen; Neubau Pergola
Hossli Tobias und Sila, Bözen; Neubau Sichtschutzwand
Baugesuche Hornussen, 23. April 2024 Publikation und öffentliche Auflage gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV
Bauherrschaft: Brigitta Jeker und Rémy Monney, Wettackerhof 247, 5075 Hornussen
Projektverfasser: Brigitta Jeker und Rémy Monney, Wettackerhof 247, 5075 Hornussen
Grundeigentümer: Brigitta Jeker und Rémy Monney, Wettackerhof 247, 5075 Hornussen
Bauobjekt:Anbau Windfang
Ortslage:Parzelle Hornussen Nr. 871, Wettackerhof 247
Kant. Bewilligungen: BVUAFB
Bauherrschaft: Heidrun von Amende, Sennhütten 89, 5078 Effingen
Projektverfasser: René Loepfe, Sennhütten 89, 5078 Effingen
Grundeigentümer: Heidrun von Amende, Sennhütten 89, 5078 Effingen
Bauobjekt: Sanierung Bauernhaus und prov. Wohncontainer
Ortslage: Parzelle Mönthal Nr. 512, Sennhütten 89
Kant. Bewilligungen: BVUAFB
Bemerkung: Die Aktenauflage findet in der Gemeinde Mönthal statt
Öffentliche Auflage vom 26. April 2024 bis 27. Mai 2024 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen Terminvereinbarung notwendig Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 25. April 2024 Gemeinderat
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