Die Task Force „Feuerbrand Aargau“ setzt sich für eine verstärkte Überwachung und Kontrolle des Feuerbrands in allen Gemeinden ein. Das schnelle und konsequente Roden aller befallenen Pflanzen ist dabei entscheidend für eine nachhaltige Feuerbrand-Strategie. Zusätzlich wird ein flächendeckendes Pflanzverbot für Weissdornsträucher in Betracht gezogen.
Auf Einladung des Vorstehers des Departements Finanzen und Ressourcen, Regierungsrat Roland Brogli, hat am 10. Juli 2007 die vor einigen Jahren eingesetzte Task Force „Feuerbrand Aargau“ getagt. Dieses aus Vertretern betroffener und beteiligter Institutionen zusammengesetzte Gremium begleitet und berät den Regierungsrat und die kantonalen Stellen in Feuerbrand-Fragen.
Die Task Force hat die bisherige Bekämpfungsstrategie im Lichte der ausserordentlichen Befallssituation 2007 neu beurteilt. Es wurde dabei festgehalten, dass der Kanton Aargau mit dem umfangreichen und vorausschauenden Feuerbrand-Bekämpfungskonzept auf dem richtigen Weg ist. Entscheidend seien möglichst flächendeckende Kontrollen in allen Gemeinden und in Schutzobjekten. In den kritischen Regionen muss die bisherige Überwachung noch verstärkt werden. Auch Naturschutzgebiete, Autobahnen und Kantonsstrassen ausserorts müssen durch den Kanton kontrolliert werden.
An Feuerbrand erkrankte Pflanzen sollen schnell und konsequent gerodet und verbrannt werden, damit die umliegenden gesunden Pflanzen nicht angesteckt werden. Durch das Roden eines einzelnen befallenen Obstbaums kann unter Umständen ein grosse Zahl gesunder Bäume vor einer Ansteckung geschützt und somit langfristig erhalten werden.
Die Task Force „Feuerbrand Aargau“ hält auch fest, dass zum Schutz von Baumschulen sowie Erwerbs- und Streuobstanlagen ein flächendeckendes Pflanzverbot für anfällige Wildsträucher wie z.B. Weissdorn erwogen werden muss. Hingegen wird eine präventive Rodung von Wildpflanzen sowie der anfälligen Cotoneasterpflanzungen widersprüchlich beurteilt.
Über eine schweizerische Bewilligung von Antibiotika-Einsätzen im Erwerbsobstbau entscheidet der Bund. Zu einer allfälligen Anwendung im Kanton Aargau kann der Regierungsrat erst Stellung beziehen, wenn eine umfassende Interessen-Abwägung (Wirtschaftlichkeit, Ökologie, Gesundheit usw.) unter Einbezug der Erkenntnisse aus dem rund zehnjährigen Einsatz in Süddeutschland vorgenommen wurde. Aus fachlicher Sicht wäre der Einsatz von Antibiotika erst im nächsten Frühling ein Thema.
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