Nachrichten aus Wegenstetten: Baubewilligungen \ Einbürgerungsgesuche \ Bauen ohne Bewilligung ist strafbar
Baubewilligungen Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
Beat und Gabriela Rust, Wegenstetten, Neubau einer Gartenpergola und einer Aussensauna auf der Parzelle 1002, Weidstrasse 38.
Sinisa Radovanovic, Wegenstetten, Neubau einer Stützmauer, eines Gartenhauses, einer Hundehütte und eines Eingangsvordachs auf der Parzelle 349, Weidstrasse 30.
Genesis Home AG, Hellikon, Neubau eines Einfamilienhauses auf der Parzelle 1046, Luss 1.
Adrian Waldmeier, Wegenstetten, Errichten eines Kinderspielturms mit Schaukel und Rutschbahn auf der Parzelle 248, Niedermatt 9.
Jutta und Andreas Kim, Wegenstetten, Einbau einer Wärmepumpe auf der Parzelle 418, Weidstrasse 22.
Theodor und Petra Bühler, Wegenstetten, Einbau eines Velux-Dachflächenfensters auf der Parzelle 1048 Obermatt 29.
Einbürgerungsgesuche Folgende Personen haben bei der Einwohnergemeinde Wegenstetten das Gesuch gestellt um ordentliche Einbürgerung, weshalb deren Personalien gestützt auf das geltende Einbürgerungsrecht publiziert werden:
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat, Schulgasse 9, 4317 Wegenstetten, eine schriftliche Eingabe zu den vorliegenden Gesuchen einreichen. Die Eingaben können sowohl positive als auch negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Bauen ohne Bewilligung ist strafbar Der Gemeinderat muss in der letzten Zeit leider eine Zunahme von Bautätigkeiten ohne Baubewilligung feststellen. Grundsätzlich ist für alle Bauten, die wesentliche Umgestaltungen, Erweiterungen oder Zweckänderungen nach sich ziehen, sowie für die Beseitigung von Gebäuden eine Bewilligung durch den Gemeinderat notwendig. Wer ohne gültige Bewilligung oder unter Verletzung einer solchen baut oder Objekte beseitigt, macht sich strafbar. Werden Verstösse gegen die Bauvorschriften festgestellt, wird die Baueinstellung verfügt und die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs verlangt. Der Gemeinderat hat zudem Strafkompetenz und kann in Bauangelegenheiten Bussen bis zu Fr. 2'000.-- aussprechen. Bei gravierenden Verstössen wird Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet, welche höhere Strafen verfügen kann.
Bewilligte Baugesuche werden kontrolliert. Bauherrschaft, Grundeigentümer, Architekt, Bauleitung und Unternehmer sind verantwortlich, dass die Vorschriften eingehalten werden und die Bauten mit den bewilligten Plänen übereinstimmen. Mit der Einhaltung der Bestimmungen im Zusammenhang mit Bautätigkeiten wird allen Beteiligten Ärger, Aufwand und Kosten erspart. Gemeinderat Wegenstetten
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