Publikationen der Gemeinde Stein
Von: Gemeinde Stein (eingesandt)
Gemeindenachrichten
SlowUp 2007
Am Sonntag, 17. Juni 2007 findet der vierte slowUp am Hochrhein statt.
Der slowUp ist ein autofreier Erlebnistag für Jung und Alt auf den motor-fahrzeugfreien Hauptstrassen zwischen Laufenburg (CH und D), Murg (D), Bad Säckingen (D), Stein (CH), Münchwilen (CH), Sisseln (CH), Eiken (CH), Kaisten (CH) zurück nach Laufenburg.
Gegenüber dem Vorjahr bleibt die Streckenführung in Stein unverändert. Die Route führt nach der Holzbrücke in die Schönaustrasse und von dort via Schaffhauserstrasse, Münchwilerstrasse und Industriestrasse nach Münchwilen.
Aufgrund dieses grenzüberschreitenden Grossanlasses werden Teile der Rheinbrück- und der Schaffhauserstrasse sowie die ganze Schönaustrasse (inkl. Schänzliweg und Breitenloh), die Münchwilerstrasse und die Industriestrasse in Stein am 17. Juni 2007 von 9.00 bis 18.00 Uhr für den Motorfahrzeugverkehr gesperrt sein. Die Zu- und Wegfahrt mit Motorfahrzeugen ist im Bereich der Rundstrecke in dieser Zeit nicht möglich. Als Ausweichmöglichkeit kann für das Abstellen von Autos während des ganzen slowUp-Wochenendes der Saalbau-Parkplatz (inkl. Hartplatz beim Saalbau/Schulhaus) benutzt werden. Im Weiteren wird die Verkehrsgruppe der Feuerwehr während des Anlasses Abstellplätze zuweisen.
Der Festbetrieb in Stein findet wiederum beim Sportcenter Bustelbach statt.
Der Gemeinderat dankt der betroffenen Bevölkerung und den Firmen für ihr Verständnis für die notwendigen Verkehrsbeschränkungen.
Der Gemeinderat
Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2007 / Referendumspublikation
Gestützt auf §26 des Gemeindegesetzes und §15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2007 publiziert:
Einwohnergemeindeversammlung
- Zustimmung zum Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Dezember 2006
- Genehmigung der Verwaltungsrechnung 2006
- Genehmigung der Kreditabrechnung für die Sanierung der Wasserleitung (Netzerneuerung) Schaffhauserstrasse
- Zusicherung des Bürgerrechts der Einwohnergemeinde Stein an
a) Ragevan Naguleswaran
b) Vaksala Naguleswaran
c) Silber Isakovski
d) Ademira Isakovska
e) Ilber Kurto
f) Besim und Ramize Isaku mit den Kindern Arta und Denis
g) Agron Isaku
- Zustimmung zur Änderung Gemeindeordnung; Reduktion der Mitgliederzahl in der Schulpflege
- Genehmigung der Pensumerhöhung Schulsekretariat; Integration des Sekretariats der Jugendmusikschule
- Genehmigung des Kredits von Fr. 20'000 für die Beschaffung einer zentrale Parkuhr
- Zustimmung zur Änderung Parkierungsreglement (mit Anpassung von § 15)
- Genehmigung des Kreditantrages von Fr. 150'000 für die Neuerstellung eines Fuss- und Radwegs entlang der Schulstrasse zwischen Brotkorbstrasse und Münchwilerstrasse
- Zustimmung zur Änderung Dienst- und Besoldungsreglement; Pensionskasse
Ortsbürgergemeindeversammlung
- Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 15. Dezember 2006
- Genehmigung der Verwaltungsrechnung 2006
Ausser den Beschlüssen unter Traktandum Nr. 4 (Zusicherung Gemeindebürgerrecht) und Nr. 5 (Obligatorisches Referendum) unterliegen die Entscheide der Einwohnergemeindeversammlung dem fakultativen Referendum (§ 31 Gemeindegesetz). Ein Zehntel der Stimmberechtigten kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung das Referendum ergreifen und damit eine Urnenabstimmung erwirken. Massgebend ist die Anzahl der Stimmberechtigten am Tag der Einreichung des Referendumsbegehrens. Die Referendumsfrist läuft am 16. Juli 2007 ab. Unterschriftenlisten, welche den formellen Anforderungen entsprechen, können auf der Gemeindekanzlei bezogen oder unter www.gemeinde-stein.ch (Online-Schalter/Formulare-Download) abgerufen werden.
Die Einbürgerungsbeschlüsse unterliegen aufgrund der aktuellen Rechtssprechung nicht dem Referendum. Über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts beschliesst die Gemeindeversammlung somit abschliessend. Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung haben das Beschlussquorum erreicht und sind rechtskräftig.
Der Gemeinderat
Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
Bauherrschaft: Niederer Alfred, 4332 Stein AG
Grundeigentümer: Niederer Alfred, 4332 Stein AG
Projektverfasser: Niederer Alfred, 4332 Stein AG
Bauvorhaben: Neubau Gartenhaus
Ortslage: Parzelle Nr. 578, Brotkorbstrasse 6
Bauherrschaft: Waldmeier Elisabeth, 4324 Obermumpf
Grundeigentümer: Waldmeier Elisabeth, 4324 Obermumpf
Projektverfasser: Waldmeier Elisabeth, 4324 Obermumpf
Bauvorhaben: Neubau Gartenhaus
Ortslage: Parzelle Nr. 976, Rüchligstrasse
Bauherrschaft: Novartis Pharma Stein AG, 4332 Stein AG
Grundeigentümer: Novartis Pharma Stein AG, 4332 Stein AG
Projektverfasser: Gruner AG, 4332 Stein AG
Bauvorhaben: Einbau Kapselproduktion Bau 110
Ortslage: Parzelle Nr. 682, Schaffhauserstrasse 101
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Stein AG, 4332 Stein AG
Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Stein AG, 4332 Stein AG
Projektverfasser: K. Lienhard AG, 5033 Buchs
Bauvorhaben: Neubau Wasserreservoir Rüti, Rückbau Reservoire Rüti I+II, Rodungsbewilligung
Ortslage: Parzellen Nr. 1475 und 331; Langholzweg (Chapf)
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Stein AG, 4332 Stein AG
Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Stein AG, 4332 Stein AG
Projektverfasser: Einwohnergemeinde Stein AG, 4332 Stein AG
Bauvorhaben: Anbau Geräteraum an bestehende Turnhalle
Ortslage: Parzelle Nr. 595, Brotkorbstrasse 11
Abgelehntes Baugesuch
Folgendes Baugesuch wurde vom Gemeinderat abgelehnt:
Bauherrschaft: Kehaji Aljus, 4055 Basel
Grundeigentümer: Kehaji Aljus, 4055 Basel
Projektverfasser: Architekturbüro Hajdari, 5080 Laufenburg
Bauvorhaben: Neubau von 3 Terrassenhäusern
Ortslage: Parzelle Nr. 258, Rütistrasse
Baugesuch
Bauherrschaft: Burri Katja, Dörrmattweg 31, 5070 Frick Burri Reto, Dörmattweg 31, 5070 Frick
Grundeigentümer: Burri Katja, Dörrmattweg 31, 5070 Frick Burri Reto, Dörmattweg 31, 5070 Frick
Projektverfasser: BJM Bauberatung Josef Moos, Friedweg 8, 4334 Sisseln AG
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit angebauter Garage, Pergola
Ortslage: Kellerholzstrasse, Parzelle-Nr. 1466, GB Stein AG
Die öffentliche Auflage findet vom 14.06.2007 bis 04.07.2007 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einsprache muss vom Einsprecher selbst oder von einer vom ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Der Gemeinderat
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