Publikationen der Gemeinde Stein
Von: Gemeinde Stein (eingesandt)
Gemeindenachrichten
Posten der Regionalpolizei in Stein
Am 1. Mai 2007 hat Postenchef Tobias Kaiser von der Regionalpolizei Unteres Fricktal den Stützpunkt an der Zürcherstrasse 10 übernommen.
Erreichbar ist die Regionalpolizei wie folgt:
Telefon-Nummer: 062 866 40 06
Telefax-Nummer: 062 866 40 07
E-Mail: tobias.kaiser@gemeinde-stein.ch
Die Schalteröffnung ist derzeit jeweils am Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr gewährleistet. Individuelle Gesprächstermine sind nach vorgängiger telefonischer Vereinbarung auch ausserhalb dieser Zeit möglich.
Der Gemeinderat
Verbilligung der Krankenkassenprämien
In diesem Jahr kann die Prämienverbilligung für das Jahr 2008 geltend gemacht werden. Personen, welche bei einer anerkannten Versicherung für die gesetzlichen Leistungen versichert sind und im Kanton Aargau Wohnsitz haben, sind anspruchsberechtigt, sofern sich nach den Richtlinien ein Verbilligungsbeitrag ergibt. Das Formular für die Prämienverbilligung kann am Schalter der Gemeindezweigstelle im 1. Stock des Gemeindehauses bezogen oder telefonisch bestellt werden (Tel. 062 866 40 03). Das Kantonale Steueramt hat alle Personen ermittelt, die aufgrund der heute bekannten Steuerzahlen möglicherweise einen Anspruch besitzen. Diesen Personen hat die Sozialversicherungsanstalt Aargau bereits die entsprechenden Formulare zugestellt. Die Anmeldungen müssen bis spätestens am 31. Mai 2007 bei der Gemeindezweigstelle Stein eingereicht werden. Fristverlängerungen sind nicht möglich.
Gemeindezweigstelle AHV
Schülerabonnemente des Tarifverbundes Nordwestschweiz
Für in Stein wohnhafte Schüler, welche eine Schule in Rheinfelden oder Laufenburg besuchen, besteht auch in diesem Jahr die Möglichkeit, ein spezielles Schülerjahresabonnement zu lösen, das vom 1.8.2007 bis 31.7.2008 gültig ist. Allerdings können diese Abos nicht von Privatpersonen erworben werden, sondern müssen von der Gemeinde mittels Sammelbestellung bei den SBB verlangt werden. Die Schülerinnen und Schüler, welche ein solches Schülerabonnement beziehen möchten, werden gebeten, dieses bei der Finanzverwaltung Stein zu bestellen. Die Abonnemente können ab Ende Juni kostenlos bei der Finanzverwaltung abgeholt werden.
Die Finanzverwaltung
Auffahrt
Am Donnerstag, 17. Mai 2007 (Auffahrt) ist die Gemeindeverwaltung geschlossen. Am Vortag erfolgt der Schalterschluss bereits um 16.00 Uhr.
Besten Dank für die Kenntnisnahme.
Die Gemeindeverwaltung
Pfingsten / Personalausflug
Am Pfingstmontag, 28. Mai 2007 bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen.
Infolge Personalausflugs bleiben die Schalter der Gemeindeverwaltung auch am Dienstag, 29. Mai 2007 den ganzen Tag geschlossen.
Wir danken für die Kenntnisnahme.
Die Gemeindeverwaltung
Volksabstimmung vom 17. Juni 2007
Am 17. Juni 2007 finden folgende Abstimmungen statt:
Eidgenössische Volksabstimmung
Änderung vom 6. Oktober 2006 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG)
Kantonale Volksabstimmung
Änderung vom 12. Dezember 2006 des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG)
Hinweis:
Nach Inkraftsetzung des Partnerschaftsgesetzes per 1. Januar 2007 können sich neben Ehegatten auch Personen, die in einer registrierten Partnerschaft leben, durch Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise gegenseitig an der Urne vertreten. Die vertretene Person hat ihren Stimmrechtsausweis zu unterzeichnen. Am Freitag vor dem Abstimmungswochenende ist eine persönliche Stimmabgabe nicht mehr möglich. Das Wahlbüro ist nur noch am Samstag und am Sonntag (Hauptwahltag) zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Urnenöffnungszeiten Wahlbüro:
Samstag 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag 08.00 - 09.00 Uhr
Bezüglich der korrekten brieflichen Stimmabgabe wird dringend empfohlen die Instruktionen auf dem Stimmrechtsausweis genau zu befolgen. Leider sind immer wieder Stimmrechtsausweise nicht unterschrieben oder die Stimmzettel nicht im amtlichen Stimmzettelkuvert eingelegt.
Die Gemeindeverwaltung
Baugesuch
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Stein, Brotkorbstr. 9, 4332 Stein AG
Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Stein, Brotkorbstr. 9, 4332 Stein AG
Projektverfasser: Einwohnergemeinde Stein, Brotkorbstr. 9, 4332 Stein AG
Bauvorhaben: Anbau Geräteraum an bestehende Turnhalle
Ortslage: Brotkorbstrasse 11, Parzelle-Nr. 595, GB Stein AG
Die öffentliche Auflage findet 10.05.2007 bis 30.05.2007 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einsprache muss vom Einsprecher selbst oder von einer vom ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Der Gemeinderat
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