Änderung der Öffnungszeiten des Wahlbüros An den Abstimmungswochenenden ist das Wahlbüro der Gemeinde Stein bisher am Freitag von 18.00 bis 19.00 Uhr, am Samstag von 18.00 bis 19.00 Uhr und am Sonntag von 08.00 bis 09.00 Uhr für die persönliche Stimmabgabe geöffnet gewesen.
In den vergangenen Jahren hat sich die Zahl der Stimmberechtigen, welche von der Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe Gebrauch gemacht haben, erheblich erhöht. An den beiden letzten Urnengängen lag der Anteil der brieflich Stimmenden bei jeweils zirka 87 Prozent.
Anlässlich einer Konsultativabstimmung an der letzten Gemeindeversammlung hat sich eine grosse Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten für den Wegfall der Urnenöffnung am Freitag ausgesprochen.
Gestützt auf § 12 des Gesetzes über die politischen Rechte hat der Gemeinderat beschlossen, die persönliche Stimmabgabe im Gemeindehaus auf Samstag und Sonntag zu reduzieren. Die neuen Öffnungszeiten des Wahlbüros kommen erstmals an der Volksabstimmung vom 11. März 2007 zur Anwendung. Der Gemeinderat
Volksabstimmung vom 11. März 2007 Am 11. März 2007 finden folgende Abstimmungen statt:
Eidgenössische Volksabstimmung Volksinitiative vom 9. Dezember 2004 „Für eine soziale Einheitskrankenkasse“
Kantonale Volksabstimmung Änderung der Verfassung vom 24. Oktober 2006 (Einführung des Öffentlichkeitsprinzips)
Neuerungen: Nach Inkraftsetzung des Partnerschaftsgesetzes per 1. Januar 2007 können sich neben Ehegatten auch Personen, die in einer registrierten Partnerschaft leben, durch Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise gegenseitig an der Urne vertreten. Die vertretene Person hat ihren Stimmrechtsausweis zu unterzeichnen.
Am Freitag vor dem Abstimmungswochenende ist eine persönliche Stimmabgabe nicht mehr möglich.
Das Wahlbüro ist nur noch am Samstag und am Sonntag (Hauptwahltag) zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Bezüglich der korrekten brieflichen Stimmabgabe wird dringend empfohlen die Instruktionen auf dem Stimmrechtsausweis genau zu befolgen.
Neues Polizeireglement Die Kompetenz über die Beschlussfassungen für ein Polizeireglement liegt gemäss Gemeindegesetz beim Gemeinderat. Im Zusammenhang mit der Schaffung einer Regionalpolizei hat der Gemeinderat das bestehende Polizeireglement der Gemeinde Stein vom 12. Juni 1992 ausser Kraft gesetzt und per 1. Januar 2007 das neue Polizeireglement der Gemeinden im Einzugsgebiet der Regionalpolizei Unteres Fricktal beschlossen.
Durch das neue Reglement kann die Regionalpolizei mit einer einheitlichen kommunalen Rechtsgrundlage in den angeschlossenen Gemeinden operieren.
Das Reglement kann auf www.gemeinde-stein.ch (Online-Schalter, Gemeinde: Reglemente, Merkblätter und Pläne) abgerufen oder auf der Gemeindekanzlei bezogen bzw. bestellt werden. In den nächsten Wochen wird in einem Flugblatt, welches in alle Haushaltungen zugestellt wird, über die wichtigsten Änderungen informiert. Der Gemeinderat
Bauland gesucht Die Gemeindeverwaltung erhält immer wieder Anfragen von Privatpersonen und Unternehmen, die Bauland in Stein suchen. Wer sein baureifes Grundstück verkaufen möchte, ist deshalb gebeten, dies der Gemeindeverwaltung zu melden (Ansprechperson: Gemeindeschreiber Sascha Roth, Tel. 062 866 40 00, sascha.roth@gemeinde-stein.ch ). Es besteht zudem die Möglichkeit das Verkaufsangebot auf der Gemeinde-Webseite www.gemeinde-stein.ch einer breiten Öffentlichkeit kostenlos bekannt zu machen.
Bauherrschaft: Erne AG Holzbau, Werkstrasse 3, Postfach 175, 5080 Laufenburg Grundeigentümer: Erne AG Holzbau, Werkstrasse 3, Postfach 175, 5080 Laufenburg Projektverfasser: Birri Architekten AG, Blumenweg 1, 4332 Stein AG Bauvorhaben: Neubau provisorische Lagerhalle und Neubau provisorisches Magazin (1. Etappe) Ortslage: Industriestrasse, Parzelle(n)-Nr. 521 und 525, GB Stein AG
Bauherrschaft: Erne AG Holzbau, Werkstrasse 3, Postfach 175, 5080 Laufenburg Grundeigentümer: Erne AG Holzbau, Werkstrasse 3, Postfach 175, 5080 Laufenburg Projektverfasser: Birri Architekten AG, Blumenweg 1, 4332 Stein AG Bauvorhaben: Erweiterung Werkhalle (2. Etappe) Ortslage: Industriestrasse, Parzelle(n)-Nr. 521 und 525, GB Stein AG
Die öffentliche Auflage findet vom 18.01.2007 bis 7.02.2007 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einsprache muss vom Einsprecher selbst oder von einer vom ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Der Gemeinderat
Nachrichten aus Stein: Ersatzwahl eines Mitglieds des Wahlbüros (Stimmenzähler/Stimmenzählerin-Ersatz) für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 \ Hoher Sachschaden durch Vandalismus und Brandstiftung \ Rechtskraft der Beschlüsse...