Belohnung von 1’000 Franken ausgesetzt In der Nacht vom 14. auf den 15. November 2006 besuchten einmal mehr ungebetene Gäste den Friedhof in Stein. Neben einem ausgerissenen und zerstörten Grabkreuz musste am nächsten Morgen eine zerschlagene Engelsfigur festgestellt werden.
Der Gemeinderat verurteilt diese Vandalenakte und hat gegen die unbekannte Täterschaft Strafanzeige gestellt. Für Hinweise, die zur Ergreifung und Verurteilung der Täterschaft führen, ist eine Belohnung von Fr. 1'000 ausgesetzt.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Gemeindekanzlei (Tel. 062 866 40 00) oder die Kantonspolizei in Laufenburg entgegen. Der Gemeinderat
Baubewilligung Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:
Bauherrschaft: Seiler-Birbaum Alfred, 4332 Stein AG Grundeigentümer: Seiler-Birbaum Alfred, 4332 Stein AG Stössel Anderegg Margrit, 4332 Stein AG Anderegg-Stössel Heinrich, 4332 Stein AG Seiler-Birbaum Theresia, 4332 Stein AG Jegge-Stössel Erna, 4332 Stein AG Projektverfasser: Seiler-Birbaum Alfred, 4332 Stein AG Bauvorhaben: Ersatz Palisadenwand durch Steinmauer Ortslage: Schaffhauserstrasse 47 + 51, Parzellen-Nr. 1157 und 549, GB Stein AG
Einladung zur Gemeindeversammlung An der kommenden Gemeindeversammlung vom Freitag, 15. Dezember 2006 (20.00 Uhr, Saalbau) werden den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern folgende Geschäfte zur Beschlussfassung unterbreitet:
Einwohnergemeinde 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 9. Juni 2006 2. Voranschläge 2007 und Festsetzung des Gemeindesteuerfusses 3. Beitritt zur Regionalpolizei Unteres Fricktal (REPOL); Gemeindevertrag 4. Projektierungs- und Baukredit für den Neubau des Wasserreservoirs Rüti (Fr. 3'605’000) 5. Einbürgerungen a) Ilmi Sejfullahu mit den Kindern Blerta und Admir b) Jetmir Sejfullahu c) Ebru Esen d) Flutura Muhadini e) Florim Muhadini f) Ahmad Masood mit den Kindern Hamad-Ahmad, Talha-Ahmad, Shehzad-Ahmad, Sarfraz Ahmad und Khalid Walid Ahmad 6. Investitionskredit für die Sanierung der Militärunterkunft (Fr. 94’000) 7. Projektierungs- und Baukredit für die Erweiterung der Rüchligstrasse (Fr. 350’000) 8. Bericht aus dem Gemeinderat 9. Verschiedenes
Ortsbürgergemeinde 1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 9. Juni 2006 2. Voranschlag 2007 3. Verschiedenes
Die Ortsbürgergemeindeversammlung wird direkt im Anschluss an die Einwohnergemeindeversammlung durchgeführt.
Die Aktenauflage findet in der Zeit vom 1. bis 15. Dezember 2006 statt. Die Unterlagen können während den ordentlichen Öffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Die Protokolle, die Voranschläge, der Gemeindevertrag mit Anhängen und weitere Angaben sind auch auf den Internet-Seiten der Gemeinde Stein unter www.gemeinde-stein.ch (Gemeindeversammlung) abrufbar.
Die Einladung mit den Ausführungen und Anträgen des Gemeinderates wird den Stimmberechtigten spätestens anfangs nächster Woche zugestellt. Bitte beachten Sie, dass das Zustellkuvert als Stimmrechtsausweis dient und deshalb an die Versammlung mitzubringen ist. Der Gemeinderat lädt alle Stimmberechtigten herzlich zur Gemeindeversammlung ein und hofft, dass die Bevölkerung mit der zahlreichen Teilnahme an der Versammlung ihr Interesse am Dorfgeschehen bekunden wird.
Termine 2007 Der Gemeinderat hat für das nächste Jahr die folgenden Termine festgelegt bzw. zur Kenntnis genommen:
- Neuzuzügerapéro
19. Mai 2007
- Sommer-Gemeindeversammlung
8. Juni 2007
- slowUp Hochrein
17. Juni 2007
- Seniorenausflug
21. Juni 2007
- Brückenfest
24.-26. August 2007
- Jungbürgerfeier
31. August 2007
- Behördenapéro
10. November 2007
- Winter-Gemeindeversammlung
7. Dezember 2007
Verschiebung Kehrichtabfuhr Am Freitag, 8. Dezember 2006 (Maria Empfängnis) findet keine Kehrichtabfuhr statt. Die Abfuhr wird am Dienstag, 12. Dezember 2006 nachgeholt. Der Kehricht muss ab 7.00 Uhr bereitgestellt sein. Wir danken für die Beachtung dieser Information. Die Gemeindeverwaltung
Keine Abfälle verbrennen! Wo Cheminées und Schwedenöfen vorhanden sind, besteht offensichtlich die Versuchung, die Abfallverbrennung in die eigene Hand zu nehmen. Wer seinen Abfall aber auf diese Weise entsorgt, schadet der Umwelt, seinen Nachbarn und sich selbst. Denn die widerrechtlich verbrannten Abfälle hinterlassen in der Luft und im Boden Schadstoffe, die vor allem in der unmittelbaren Umgebung wirken und durch den eigenen Gemüsegarten auf dem Esstisch landen können.
Was ist erlaubt?
Gesund und umweltfreundlich heizt man mit: - Naturbelassenem Holz, wie Sie es im Brennholzhandel beziehen können - Wenig, trockenem Zeitungspapier, welches Sie zum Anfeuern verwenden können
Nicht verbrannt werden dürfen: - Papier, Karton, Kunststoffe und Verpackungsmaterial (z. B. Milchtüten, Schokoladenpapier, Jogurtbecher, Plastiksäcke, PET-Flaschen) - Abfallholz von Schreinereien, Zimmereien und von Baustellen sowie aus dem privaten Bereich, Spannplatten, bemaltes, lackiertes und verleimtes Holz (z. B. Möbel, Fenster, Türen, Läden, Böden und Täfer) - Gegen Schädlinge behandeltes Holz, wie: Balken aus Gebäudeabbrüchen und Umbauten sowie Verpackungsholz (z. B. Kisten, Harassen, Paletten)
Das Verbrennen von Abfall in Hausfeuerungen oder im Freien belastet die Atemluft und kann zur Erkrankung der Atemwege und zu Hautschädigungen führen. Der stinkende Rauch belästigt zudem die Nachbarschaft in hohem Masse.
Wenden Sie sich an die Gemeindekanzlei (Tel. 062 866 40 00, kanzlei@gemeinde-stein.ch), wenn Sie sich durch Rauch belästigt fühlen. Ausserhalb der Bürozeiten und in gravierenden Fällen nimmt die Polizei (Tel. 117) Ihre Meldung jederzeit entgegen. Die Gemeindeverwaltung
Nachrichten aus Stein: Ersatzwahl eines Mitglieds des Wahlbüros (Stimmenzähler/Stimmenzählerin-Ersatz) für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 \ Hoher Sachschaden durch Vandalismus und Brandstiftung \ Rechtskraft der Beschlüsse...