Bauherrschaft: Stiftung MBF, Buchenweg 9, 4332 Stein AG
Grundeigentümer: Stiftung MBF, Buchenweg 9, 4332 Stein AG
Projektverfasser: Oeschger Architekten AG, Hauptstrasse 2, 5212 Hausen AG
Bauvorhaben: Neubau Werkstattgebäude
Ortslage: Rüchligstrasse, Parzelle-Nr. 1407, GB Stein AG
Die öffentliche Auflage findet vom 23.08.2007 bis 12.09.2007 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einsprache muss vom Einsprecher selbst oder von einer vom ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Der Gemeinderat
Öffentliche Auflage Beitragsplan Rüchligstrasse Gestützt auf § 35 des Gesetzes über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen (Baugesetz, BauG) sowie des kommunalen Strassenreglements, liegt der Beitragsplan vom 29. August bis 27. September 2007 im Gemeindehaus Stein während der ordentlichen Bürozeit öffentlich auf.
Gegen diese Akten können die beitragspflichtigen Grundeigentümer innerhalb der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich beim Gemeinderat, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein AG, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Am Mittwoch, 29. August 2007, 20.00 Uhr, findet im Konferenzzimmer des Saalbaus Stein eine Orientierungsversammlung statt. Die betroffenen Grundeigentümer erhalten eine persönliche Einladung. Stein AG, 30. Juli 2007 Gemeinderat Stein AG
Öffentliche Auflage Bauprojekt Rüchligstrasse Das Strassenbauprojekt für die Erweiterung der Rüchligstrasse im Bereich des Gewerbegebiets Rüchlig liegt gestützt auf § 95 BauG vom 29. August bis 27. September 2007 im Gemeindehaus Stein während der ordentlichen Bürozeit öffentlich auf.
Die Profilierung des Strassenbaus im Gelände erfolgt vor der Projektauflage. Bei Unklarheiten stehen der Projektverfasser (Ingenieurbüro Koch + Partner, Laufenburg, Hr. P. Hofmann) oder die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung.
Einsprachen gegen das Bauprojekt sind innert der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein AG, einzureichen. Allfällige Einsprachen sind zu begründen und haben einen Antrag zu enthalten.
Am Mittwoch, 29. August 2007, 20.00 Uhr, findet im Konferenzzimmer des Saalbaus Stein eine Orientierungsversammlung statt. Die betroffenen Grundeigentümer erhalten eine persönliche Einladung. Stein AG, 30. Juli 2007 Gemeinderat Stein AG
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