Temporäre Teilsperrung der Schulstrasse infolge Kranmontage Voraussichtlich am 6. Dezember 2006 wird auf der Baustelle der Mobus AG (Wohn- und Geschäftshaus Schaffhauserstrasse/Brotkorbstrasse) ein weiterer Baukran montiert. Dies führt dazu, dass die Schulstrasse zwischen Brotkorbstrasse und Münchwilerstrasse in dieser Zeit nicht durchgehend befahrbar ist. Die Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis gebeten. Die Gemeindeverwaltung
Verschiebung Kehrichtabfuhr Am Freitag, 8. Dezember 2006 (Maria Empfängnis) findet keine Kehrichtabfuhr statt. Die Abfuhr wird am Dienstag, 12. Dezember 2006 nachgeholt. Der Kehricht muss am Abholtag ab 7.00 Uhr bereitgestellt sein. Wir danken für die Beachtung dieser Information. Die Gemeindeverwaltung
Öffnungszeiten Am Freitag, 8. Dezember (Maria Empfängnis) ist in Stein ein gesetzlicher Feiertag. Aus diesem Grund bleiben Gemeindeverwaltung und Bauamt geschlossen. Am Vortag wird der Schalterschluss von 17.00 auf 16.00 Uhr vor verschoben. Besten Dank für die Kenntnisnahme. Die Gemeindeverwaltung
Schneeräumung Wir ersuchen die Hauseigentümer, Schnee und Eis von ihren Grundstücken nicht auf Gehwegen oder Strassen abzulagern. Schnee ist unverzüglich wegzuräumen, sodass die Fussgänger und der Strassenverkehr nicht beeinträchtigt werden.
Autos, welche während der Nacht auf öffentlichen Strassen parkiert werden, erschweren oder verunmöglichen die Schneeräumung. Wir ersuchen die Automobilisten, ihre Wagen abseits der öffentlichen Strassen zu parkieren. Für Beschädigungen wird keine Haftung übernommen.
Wir weisen die Bevölkerung darauf hin, dass die Gemeinde Stein aus Gründen des Umweltschutzes nur einen reduzierten Winterdienst betreibt. Wir danken den Automobilisten für eine vorsichtige und vorausschauende Fahrweise. Das Bauamt
Motoren nicht unnötig warmlaufen lassen Mit Beginn der kalten Jahreszeit sollte man Autos, aber auch andere lärm- oder abgaserzeugende Motoren, nicht unnötig warmlaufen lassen.
Besonders nach Nachtfrösten lassen erfahrungsgemäss einige Autofahrer ihr Fahrzeug morgens minutenlang im Stand warmlaufen. Auch beim Be- und Entladen werden an kalten Tagen die Motoren häufig nicht abgestellt.
Dabei werden aufgrund der nur unvollständigen Verbrennung des Kraftstoffes erhebliche Mengen an Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffen unnötig freigesetzt. Auch der in den Autos eingebaute Katalysator kann diese Schadstoffemissionen nach einem Kaltstart nicht verhindern, da die Betriebstemperatur des Katalysators noch nicht erreicht ist. Ausserdem bedeutet das Laufen der Motoren für die Nachbarn eine unnötige Lärmbelästigung.
Das unnötige Laufen lassen von Motorfahrzeugen ist übrigens verboten. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbusse von Fr. 60.-- geahndet werden. Die Gemeindeverwaltung
Nachrichten aus Stein: Ersatzwahl eines Mitglieds des Wahlbüros (Stimmenzähler/Stimmenzählerin-Ersatz) für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 \ Hoher Sachschaden durch Vandalismus und Brandstiftung \ Rechtskraft der Beschlüsse...