Kommission befürwortet Einführung einer 13. IV-Rente
Von: mm/f24.ch
Nach der Annahme der 13. AHV-Rente will die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) auch IV-Bezügerinnen und Bezügern eine zusätzliche Rente auszahlen lassen. Dies mit der Absicht, jegliche Diskriminierung in der ersten Säule zu vermeiden. Zudem hat sich die Kommission über die Eckwerte des Bundesrates zur Finanzierung der 13. AHV-Rente informiert und unterbreitet ihm hierzu ihre Empfehlungen.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat mit 13 zu 12 Stimmen beschlossen, eine Kommissionsinitiative auszuarbeiten mit dem Ziel, analog zur 13. AHV-Rente auch IV-Bezügerinnen und Bezügern eine 13. Rente auszuzahlen. Dieser Zuschlag soll weder zu einer Reduktion der Ergänzungsleistungen noch zum Verlust des Anspruchs auf diese Leistungen führen.
Die erste Säule ist die Basis des Schweizer Vorsorgesystems und wurde bisher stets als Einheit behandelt: Parlament und Bundesrat bemühten sich, AHV und IV parallel weiterzuentwickeln.
Die Kommission erinnert zudem daran, dass die Renten der beiden Versicherungen laut Bundesverfassung den Existenzbedarf angemessen zu decken haben. Dies sei im Falle der Invalidenversicherung umso wichtiger, da sich deutlich mehr IV-Bezügerinnen und -Bezüger als AHV-Beziehende in prekären Verhältnissen befinden. Bei der letzten Volksabstimmung beschlossen Volk und Stände mit grosser Mehrheit, eine 13. AHV-Rente einzuführen. In den Augen der Kommission ist es angebracht und gerecht, auch eine 13. IV-Rente auszubezahlen, um die Gleichbehandlung sowie eine kohärente und einheitliche Entwicklung in der ersten Säule zu gewährleisten.
13. AHV-Rente: Nein zur separaten, einseitigen Finanzierungsvorlage und zur Senkung des Bundesbeitrags
Die Kommission hat sich über die vom Bundesrat festgelegten Eckwerte zur Finanzierung der 13. AHV-Rente informieren lassen. Der Bundesrat will zwei Varianten zur Sicherstellung der Zusatzfinanzierung ab 2026 in die Vernehmlassung schicken: Die erste Variante sieht eine Finanzierung ausschliesslich über die Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,8 Prozentpunkte vor, die zweite Variante eine kombinierte Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,5 Prozentpunkte und der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte.
Angesichts der angespannten finanziellen Lage des Bundes sieht der Bundesrat zudem vor, den Bundesbeitrag an die AHV ab dem 1. Januar 2026 bis zum Inkrafttreten der nächsten AHV-Reform von derzeit 20,2 Prozent auf 18,7 Prozent zu senken.
Die Kommission ist mit der Finanzierungsstrategie des Bundesrates nicht einverstanden und unterbreitet ihm zwei Empfehlungen. Sie spricht sich mit 13 zu 12 Stimmen dafür aus, auf die separate, einseitige Finanzierungsvorlage zu verzichten und die Finanzierung der 13. AHV-Rente erst im Rahmen der nächsten grossen AHV-Reform festzulegen.
Dies, um einen umfassenden und ausgereiften Ansatz sicherzustellen, mit dem die AHV und ihre Finanzierung für das nächste Jahrzehnt gesichert werden kann. Die Kommission fordert den Bundesrat zudem mit 17 zu 8 Stimmen auf, den Bundesbeitrag an die AHV nicht zu senken.
Sollte der Bundesbeitrag dennoch gesenkt und bei der Finanzierung eine kombinierte Erhöhung von Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuer angewendet werden, so empfiehlt die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen, diese beiden Elemente dem Parlament verknüpft in einem einzigen Geschäft vorzulegen.
Die Kommission hat ausserdem die Verwaltung beauftragt, Massnahmen aufzuzeigen, mit denen die Ausübung einer Erwerbstätigkeit über das AHV-Referenzalter hinaus erleichtert wird, und darzulegen, wie die 13. AHV-Rente kaufkraftbereinigt ins Ausland ausbezahlt werden könnte.
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