Der Bundesrat will abklären, ob im Bereich der grenzüberschreitenden Amtshilfe gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Er hat am Mittwoch das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, zusammen mit den interessierten Bundesstellen dieser Frage nachzugehen und ihm bis Ende 2009 allfällige Massnahmen zu beantragen.
Eine interdepartementale Arbeitsgruppe wird namentlich prüfen, ob die Rechtsgrundlagen im Bundesrecht präzisiert oder ergänzt werden müssen und ob die Schweiz zwei einschlägige Abkommen des Europarats ratifizieren soll. Die Arbeitsgruppe wird sich auch mit organisatorischen Fragen (z. B. Schaffung eines verwaltungsinternen Netzwerks für Vollzugsfragen) befassen.
Bei Gesetzgebungsarbeiten im Bund hat sich in den letzten Jahren immer wieder die Frage gestellt, wie die rechtlichen Grundlagen ausgestaltet sein müssen, damit Bundesbehörden grenzüberschreitende Amtshilfe (auch Rechtshilfe in Verwaltungssachen genannt) leisten oder das Ausland um solche ersuchen dürfen. Wo bereits rechtliche Grundlagen bestehen, kann der Amtshilfevollzug mit Unsicherheiten behaftet sein, weil klärungsbedürftig ist, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Bundesstelle ausländischen Behörden Amtshilfe leisten darf, welche behördlichen Handlungen als Amtshilfe gelten und welchen verfahrungsrechtlichen Anforderungen Amtshilfehandlungen genügen müssen.
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