Der Bundesrat lehnt es ab, Schweizergardisten für die Dauer ihres Einsatzes für den Heiligen Stuhl von der Wehrpflichtersatzabgabe auszunehmen. Dies beschloss er an seiner Sitzung vom 12. Mai 2021.
Die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SiK-N) hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der vorsieht, dass Schweizergardisten zukünftig von der Wehrpflichtersatzabgabe (WPE) befreit sind.
Der Bundesrat anerkennt in seinem Bericht, dass die Schweizergardisten einen besonderen Einsatz leisten und dies dem Ansehen der Schweiz im Ausland förderlich ist. Er lehnt es jedoch ab, eine Ausnahmeregelung für Schweizergardisten bei der WPE einzuführen, weil die Schweizergardisten im Ausland keinen Militär- sondern einen Polizeidienst für einen fremden Staat leisten. Sie üben auch keine unentbehrliche Tätigkeit zugunsten der Schweizer Bevölkerung aus, die eine Befreiung von der WPE erlauben würde. In vergangenen Revisionen der Militärgesetzgebung hat das Parlament darauf verzichtet, eine solche Ausnahmeregelung einzuführen.
Eine gesetzliche Ausnahmeregelung für Schweizergardisten würde das Diskriminierungsverbot anderer Konfessionen verletzen, da nur Schweizer, die sich zum römisch-katholischen Glauben bekennen, zum Dienst für den Heiligen Stuhl zugelassen sind. Mit einer Ausnahmeregelung würde ausserdem der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Ersatzpflichtigen missachtet.
Der Bundesrat nimmt mit seinem Entscheid Stellung zur parlamentarischen Initiative «Befreiung der Schweizergarde von der Wehrpflichtersatzabgabe» (19.429). Beide sicherheitspolitischen Kommissionen (SiK) haben die parlamentarische Initiative befürwortet. Die SiK des Nationalrats hat zudem am 22. Februar 2021 dem Gesetzesentwurf und dem zugehörigen Bericht zugestimmt.
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