Am 20. Mai 2020 hat der Bundesrat per Verordnung eine ausserordentliche Unterstützung der Schweizer Weinwirtschaft beschlossen. Wie in allen Weinregionen Europas ist der Sektor besonders von der Schliessung der Restaurants und vom Veranstaltungsverbot betroffen, die aufgrund der Covid-19-Pandemie angeordnet wurden. Die Deklassierung von Wein mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung (AOC-Wein) zu Tafelwein und die Senkung der von den Kantonen festgelegten Höchsterträge sollen dazu beitragen, den Markt für Schweizer Wein wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Die finanzielle Unterstützung beläuft sich auf zehn Millionen Franken. (Redaktion: Diese Geste könnte unter vielen anderen auch die Bierbrauer aufs Tapet bringen, denn sie sind vermutlich noch mehr von der Schliessung der Restaurants und vom Veranstaltungsverbot betroffen.)
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 die Verordnung über die ausserordentliche finanzielle Unterstützung der Deklassierung von AOC-Wein zu Tafelwein verabschiedet. Sie tritt am 1. Juni 2020 in Kraft. Die gewährte Finanzhilfe stellt eine Marktentlastungsmassnahme dar. Sie stützt sich auf zwei Säulen:
die Deklassierung von AOC-Wein zu Tafelwein
die Senkung der von den Kantonen festgelegten Höchsterträge für die Weinernte 2020
Für jeden Liter deklassierten AOC-Wein wird ein Bundesbeitrag von maximal zwei Franken gewährt. Die unterstützten Betriebe beteiligen sich an der Massnahme, indem sie ihre Weine abwerten und zu Tafelwein deklassieren, der hauptsächlich in der Nahrungsmittelindustrie verwendet werden soll.
Die zusätzliche finanzielle Unterstützung des Bundes wird proportional zur Rebfläche der Kantone aufgeteilt, um gleiche Voraussetzungen für alle Schweizer Weinbetriebe zu schaffen. Sobald die Finanzhilfe des Bundes ausgeschöpft ist, können die Kantone diese weiterführen. Zusätzliche, freiwillige Finanzhilfen der Kantone sind wichtig, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Die Bundeshilfe zur Entlastung des Marktes ergänzt die finanzielle Unterstützung, die der Bund für die Absatzförderung des Schweizer Weins durch die Branche bereits zur Verfügung stellt.
Für die zweite Säule müssen sich die Kantone an die Senkung der Höchsterträge auf 1,2 kg pro m2 für AOC-Weisswein und 1 kg pro m2 für AOC-Rotwein halten, damit ihre Betriebe Deklassierungsbeiträge erhalten.
Schwierige Situation seit Ende 2019 Seit den Massnahmen des Bundesrates vom 16. März 2020 zur Verlangsamung der Ausbreitung von Covid-19, insbesondere wegen der Schliessung der Restaurants und dem Veranstaltungsverbot, ist der Weinabsatz in der Schweiz eingebrochen. Zudem befand sich der Markt für Schweizer Wein bereits Ende 2019 aufgrund grosser Lagerbestände in einer schwierigen Situation. Im letzten Jahr hat der Konsum von Schweizer Wein zwar im zweiten Jahr in Folge zugenommen, aber er konnte den Markt nach der ertragreichen Ernte 2018 nicht wieder ins Gleichgewicht bringen.
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