Benützungsvorschriften für Schulanlagen von Rheinfelden
Von: Gemeinde Rheinfelden (eingesandt)
Öffentliche Anlagen werden immer häufiger Opfer mutwilliger Sachbeschädigungen. Die Schadenssummen steigen jährlich an. Eine entsprechende Überprüfung hat ergeben, dass leider meist öffentliche Schulanlagen davon betroffen sind.
Nun reagiert die Stadt Rheinfelden mit Benutzungsvorschriften für die Schulareale und Sportplätze sowie mit Vorgehenshinweisen. So sind unter anderem der Aufenthalt auf Schulanlagen zwischen 23.00 Uhr und 06.00 Uhr oder der Alkoholkonsum auf diesen Plätzen verboten. Im vergangenen Jahr sind der Stadt Rheinfelden wegen Vandalismus und Sachbeschädigungen Kosten von rund Fr. 40'000 erwachsen. Im laufenden Jahr summieren sich die Kosten bereits wieder auf rund Fr. 30'000. Angesichts dieser Situation hat der Gemeinderat vor einigen Monaten eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche Massnahmen gegen den zunehmenden Vandalismus geprüft und dem Gemeinderat verschiedene Vorschläge unterbreitet hat.
Der Gemeinderat hat nun Benutzungsvorschriften für die Schulareale und die Sportplätze erlassen. Diese werden in den nächsten Tagen mit Hinweistafeln bei den jeweiligen Anlagen angebracht. Verboten ist unter anderem der Aufenthalt auf den Anlagen in der Zeit zwischen 23.00 Uhr und 06.00 Uhr. Ebenfalls ist der Konsum von Alkohol auf den Anlagen untersagt. Um die neuen Vorschriften konsequent durchzusetzen, hat die Stadt Behörden, Lehrerschaft und Abwarte durch Abgabe von Prozessschemas über die Einleitung und den Ablauf von Straf- oder Disziplinarverfahren instruiert.
Der Gemeinderat hofft, dass dank dieser Massnahmen Sachbeschädigungen reduziert werden oder gar ausbleiben.
Die Bevölkerung wird eingeladen, bei der Umsetzung mitzuhelfen, indem Feststellungen sofort der Regionalpolizei gemeldet werden.
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