Revision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG)
Von: Medienmitteilung AG
Per 1. Januar 2007 müssen die Kantone gemäss des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung die Prämien für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung von Familien mit unteren und mittleren Einkommen um mindestens 50 Prozent verbilligen. Der Regierungsrat hat den Entwurf des revidierten Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG) in die Vernehmlassung gegeben.
Per 1. Januar 2007 müssen die Krankenkassenprämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung aus Familien mit unteren und mittleren Einkommen um mindestens 50 Prozent verbilligt werden. Mit dem bisherigen System war dies im Kanton Aargau nicht zwingend der Fall. Je nach finanzieller Leistungsfähigkeit der Familie wurden die Prämien teilweise weniger als 50 Prozent verbilligt.
Um die Einführung dieser Prämienverbilligung sicherzustellen, bedarf es einer Anpassung des EG KVG. Auf Grund der bereits heute laufend steigenden Ausgaben für die Prämienverbilligung und den zusätzlichen Aufwendungen als Folge dieser neuen Verpflichtung der Kantone stellte der Regierungsrat gleichzeitig Überlegungen bezüglich der Begrenzung des Ausgabenwachstums und der gezielten Prämienverbilligung an. Es soll zu diesem Zweck zu den beiden bisherigen Steuerungsinstrumenten (Richtprämie, Prozentsatz des massgebenden Einkommens als Kriterium für die Anspruchsberechtigung) ein drittes Steuerungsinstrument, der Ausgleichsbetrag, geschaffen werden. Mit dem Ausgleichsbetrag als Abzug vom ermittelten massgebenden Einkommen kann erreicht werden, dass künftig die Prämienverbilligung stärker auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der einzelnen Person ausgerichtet sein wird. Der Ausgleichsbetrag soll zusammen mit dem massgebenden Prozentsatz vom Grossen Rat per Dekret festgelegt werden können, um damit eine bestmögliche Abstimmung erreichen zu können.
Die Vernehmlassung wird anfangs Dezember eröffnet und dauert bis Ende Januar 2007.
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