Vernehmlassung zum Entwurf Sachplan Militär 2007 \ Harmonisierung der Altersfreigabe für Filme und neue Medien \ AKB-Gesetz tritt in Kraft
Vernehmlassung zum Entwurf Sachplan Militär 2007 Mit dem in die Anhörung und Mitwirkung gegebenen Entwurf zur Anpassung und Fortschreibung des Sachplans Militär sollen die raumrelevanten Aspekte des Stationierungskonzeptes der Armee raumplanerisch abgestimmt werden. Gleichzeitig werden die bisherigen Sachpläne Militär sowie Waffen- und Schiessplätze zu einem einzigen Sachplan zusammengefasst. In seiner Vernehmlassung begrüsst der Regierungsrat grundsätzlich das Zusammenlegen der beiden bisherigen Sachpläne zu einem einzigen Sachplan Militär. Inhaltlich erfolgen im Kanton Aargau keine wesentlichen Änderungen, welche nicht bereits im Stationierungskonzept der Armee aus dem Jahr 2005 enthalten sind. Die kantonale Stellungnahme, in welche auch die Interessen von betroffenen Gemeinden eingeflossen sind, geht nun an das Generalsekretariat des Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS.
Harmonisierung der Altersfreigabe für Filme und neue Medien Die unterschiedlichen kantonalen Regelungen für das Zutrittsalter (behördliche Filmkommissionen oder Selbstregulierung der Filmbranche) führen dazu, dass derselbe Film in einem Kanton z.B. ab 12, in einem andern ab 14 Jahren freigegeben wird. In seiner Vernehmlassung zuhanden der Konferenz der Kantonalen Justitz- und Polizeidirektion (KKJPD) begrüsst der Regierungsrat eine Vereinheitlichung der Altersfreigabe. Die Filmbranche wünscht eine schweizweite Harmonisierung der Altersfreigaben. Diese sollte sich nicht nur auf Filme, sondern auch auf neue Medien wie Videos, DVD's oder Spiele erstrecken. Die Altersfreigabe sollte durch eine gesamtschweizerisch anerkannte Kommission erfolgen, welcher Vertreter von Behörden und der Filmbranche angehören. Im Kanton Aargau gilt bisher die Selbstregulierung durch die Filmbranche. Diese Regelung hat sich auf kantonaler Ebene bewährt. Der Regierungsrat schlägt deshalb vor, diese Möglichkeit als gesamtschweizerische Lösung in der weiteren Bearbeitung des Geschäfts ebenfalls zu prüfen.
AKB-Gesetz tritt in Kraft Die Referendumsfrist gegen das Gesetz über die Aargauische Kantonalbank (AKBG) ist unbenützt abgelaufen. Da auch die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) dem Erlass zugestimmt hat, kann das Gesetz wie vorgesehen rückwirkend auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt werden. Der Grosse Rat hatte das Gesetz, welches vor allem die Abgeltung der Staatsgarantie, die Gewinnverwendung und die Corporate Governance zum Inhalt hat, am 27. März 2007 verabschiedet.
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