Nach den Mooren, den Auen und den Amphibienlaichgebieten bezeichnet der Bundesrat nun auch für den Lebensraum „trockene Wiesen und Weiden“ die Gebiete von nationaler Bedeutung.
Der Regierungsrat stimmt dem Entwurf der Trockenwiesenverordnung mit wenigen Bemerkungen zu. Im Aargau ist der Handlungsbedarf gering. Dies, weil die Bewirtschaftung dieser artenreichen Futterwiesen – Magerwiesen – seit 1985 fester Bestandteil des kantonalen Naturschutzprogramms sind.
Dank Verträgen mit Landwirten sind die allermeisten Magerwiesen im Aargau gesichert. Sehr viele davon sind zudem in den Kulturlandplänen der Gemeinden als Schutzzonen bezeichnet.
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