Volkszählung 2010: Bundesrat schlägt neues System vor
Von: EDI Medienmitteilung
Der Bundesrat hat am 29. Nov. die Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die eidgenössische Volkszählung genehmigt und an das Parlament überwiesen. Er schlägt vor, die Volkszählung (VZ) künftig in ein statistisches System zu integrieren, das die Verwendung bestehender Verwaltungsregister und Stichprobenerhebungen bei Personen und Haushalten miteinander kombiniert.
Ab dem Jahr 2010 werden somit nicht mehr alle in der Schweiz lebenden Personen einen VZ-Fragebogen erhalten. Das neue System liefert wesentlich aktuellere Daten zu tieferen Kosten.
Für die statistische Erfassung der wichtigsten Strukturmerkmale von Bevölkerung, Haushalten, Gebäuden und Wohnungen sowie Arbeits- und Ausbildungsorten soll die eidgenössische Volkszählung neu in ein integriertes statistisches System eingebettet werden. Der Bundesrat beantragt, nicht mehr alle zehn Jahre eine Vollerhebung bei der gesamten Bevölkerung durchzuführen, sondern durch ein flexibleres und zukunftsgerichtetes System möglichst aktuelle Daten zu produzieren.
Systematische Verwendung der Verwaltungsregister Das neue System sieht eine Kombination von statistischen Erhebungen vor und beruht auf der systematischen Verwendung der Verwaltungsregister. Geplant ist, ab 2010 jährlich Daten aus den harmonisierten Einwohnerregistern der Gemeinden und Kantone, den Personenregistern des Bundes und dem eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister abzurufen. Die so erhobenen Daten werden ein Bild der demografischen Strukturen, der Wohnsituation der Bevölkerung, der Haushalte und des Gebäudebestandes mitsamt seiner Entwicklung zeichnen. Die gesetzlichen Grundlagen vorausgesetzt, kann diese Erhebungsmethode auf andere Verwaltungsregister ausgedehnt werden.
Ergänzung durch ein Stichprobensystem Zur Beschaffung der in den Registern fehlenden Informationen sieht der Bundesrat ein Stichprobensystem vor, das sich zusammensetzt aus:
einer jährlichen Strukturerhebung bei 200'000 Personen zu den traditionellen Themen der Volkszählung (Sprache, Religion, Ausbildung, Arbeit, Pendlerverkehr, Miete);
thematischen Erhebungen: Vorgesehen sind Erhebungen zu den Themen "Verkehr", "Familie und Generationen", "Gesundheit", "Bildung" sowie "Sprachen und Religionen". Jedes dieser Themen wird alle fünf Jahre in Form einer Stichprobenerhebung bei 10'000 bis 40'000 Personen erhoben.
Ein erster Zyklus ergänzender Stichprobenerhebungen ist für die Periode 2010 bis 2014 geplant, ein zweiter für die Jahre 2015 bis 2019.
Thematisch breitere und aktuellere Informationen Mit dieser Lösung entspricht der Bundesrat zahlreichen parlamentarischen Vorstössen, die eine Verringerung der Belastung durch die Volkszählung bei Gemeinden und Befragten gefordert haben. In einer Zeit raschen wirtschaftlichen und sozialen Wandels deckt das neue System den zunehmenden Bedarf an statistischen Informationen besser ab. Mit dem im Gesetz festgelegten und vom Bund finanzierten Standardprogramm der Bundesratsvariante kann den meisten nationalen und regionalen Informationsbedürfnissen entsprochen werden. Das Standardprogramm wird jährlich durchgeführt. Die thematische Breite, die Vertiefung der behandelten Fragestellungen und die Aktualität der erhobenen Daten haben heute den Vorrang gegenüber dem räumlichen Detaillierungsgrad. Trotzdem werden die im Rahmen der Strukturerhebung erhobenen Informationen eine beträchtliche räumliche Tiefe zulassen und nicht nur für alle Kantone, sondern auch für kleine Bevölkerungsgruppen, Gemeinden und Stadtquartiere repräsentative Ergebnisse liefern.
Grosses Sparpotenzial Zur Finanzierung sämtlicher Erhebungen werden für die Periode 2008-2015 Kosten von 69,2 Millionen Franken zulasten des Bundes anfallen. Im Vergleich dazu belief sich der Verpflichtungskredit für die Volkszählung 2000 auf 108 Millionen Franken für die Periode 1998-2005.
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