Bauherr: Schwarb Stefan und Nicole, Bustelstrasse 10, 4333 Münchwilen
Bauvorhaben: Erstellung von 3 Stützmauern
Standort: Parzelle Nr. 343, Bustelstrasse 10
Die öffentliche Baugesuchsauflage erfolgt vom 20. Juli bis 08. August 2007 bei der Gemeindekanzlei Münchwilen AG während den Schalteröffnungszeiten. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Einsprachen gegen dieses Baugesuch sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat 4333 Münchwilen zu richten. Legitimiert zur Einsprache ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann. Die Einsprache hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt wird, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Allfällige Beweismittel sind beizulegen. Die Einsprache muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm schriftlich bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Geschwindigkeitsreduktion auf der K 292 Zürcherstrasse Auf der Zürcherstrasse K 292 in Münchwilen kommt es bei der Einmündung der Zubringerstrasse (Rohrmatt) ins Industriegebiet und in der Gemeinde Stein bei der Einmündung der Münchwilerstrasse sowie bei verschiedenen privaten Liegenschaftszufahrten immer wieder zu gefährlichen Situationen. Die Abteilung Verkehrs- und Elektrotechnik des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt wurde daher von den Gemeinden Stein und Münchwilen beauftragt, eine Geschwindigkeitsreduktion zu prüfen. Gemäss Art. 22 SSV wird der Beginn der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit „50 generell“ dort angezeigt, wo die dichte Bebauung auf einer der beiden Strassenseiten beginnt. Daher wurde in Münchwilen im Innerortsbereich, zwischen den Einmündungen Rohrmatt und Bachstrasse, die 60 km/h-Beschränkung durch „50 generell“ ersetzt. In Stein wurde die bestehende Innerortsgeschwindigkeit „50 generell“ vom bisherigen Standort westlich der Einmündung Münchwilerstrasse in den Bereich der Autobahnunterführung verschoben. Ausserdem wird im Bereich der Einmündung Rohrmatt eine neue Veloführung via Unterführung und Trottoir geprüft, welche im Herbst 2007 umgesetzt werden sollte.
Münchwiler Fähnchen Schmücken Sie Ihre Liegenschaft am 1. August mit Münchwiler Fähnchen! Der Gemeinderat hat bei der Fahnenfabrik Sevelen AG Kinderfähnchen (30 x 30 cm am Holzstab 67 cm) mit dem Münchwiler Gemeindewappen anfertigen lassen. Die Fähnchen können ab sofort zum Preis von Fr. 5.50 pro Stück bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
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