Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist sind die dem fakultativen Referendum unterstellten Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2006 am 03. Januar 2007 in Rechtskraft erwachsen. Der Gemeinderat
Baugesuch; öffentliche Auflage Bauherr: Waldmeier Alex, Mülimattstrasse 11, 5073 Gipf-Oberfrick Grundeigentümer: dito Bauvorhaben: Um- und Anbau beim bestehenden Wohnhaus Nr. 82 Standort: Parzelle Nr. 482, Alte Rebenstrasse 9
Die öffentliche Baugesuchsauflage erfolgt vom 12. Januar 2007 bis 31. Januar 2007 bei der Gemeindekanzlei Münchwilen AG während den Schalteröffnungszeiten. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Einsprachen gegen dieses Baugesuch sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat 4333 Münchwilen zu richten. Legitimiert zur Einsprache ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann. Die Einsprache hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt wird, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Allfällige Beweismittel sind beizulegen. Die Einsprache muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm schriftlich bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Nachrichten aus Münchwilen: Altpapiersammlung \ Dell-Strassenfest 2024 \ Einladung zur Informationsveranstaltung betreffend Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland vom 9. September 2024 \ Baugesuch