Nun ist die Zeit die lauen Sommerabende gekommen und diese sollen auch entsprechend genossen werden können. Trotzdem machen wir die Bevölkerung auf die Bestimmungen des Polizeireglementes aufmerksam:
«In Wohngebieten ist von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr und ab 19.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags das Arbeiten mit lärmigen Werkzeugen und Maschinen (z.B. Rasen schneiden mit Motormähern, Hämmern, Fräsen, Bohren, Motorsägen usw.) im Freien verboten.
In der Zeit von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr ist jeder Lärm verboten, der die Nachtruhe stört. Beispielsweise ist untersagt: das Laufen lassen von Radio-, TV- und Musikgeräten bei offenem Fenster, das Musizieren und Singen im Freien und der Betrieb von lärmigen Maschinen in ungenügend isolierten Räumen oder im Freien.» Besten Dank für Ihre Rücksichtnahme. Der Gemeinderat
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Malende Kinderhände, rätselnde Erwachsene, viel Kultur-Mineralwasser und ein vibrierendes Festzelt am Abend – so vielfältig präsentierte sich das Programm der Kulturkommission Möhlin auf der Allmend am Samstag, 7. September.
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