Veröffentlichung der Ortsbürger- und der Einwohnergemeindeversammlungsbeschlüsse Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die folgenden Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 8. Dezember 2006 veröffentlicht. Sämtliche Beschlüsse wurden positiv gefasst. Alle Beschlüsse ausser dem Beschluss über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts (Traktandum 11 der Einwohnergemeindeversammlung) unterliegen dem fakultativen Referendum. Zur Einreichung eines Referendums kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten ergriffen werden. Ablauf der Referendumsfrist: 15. Januar 2007. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann das Begehren der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlauts eingereicht werden.
Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 16. Juni 2006,
Kreditabrechnung Ausbau K 498,
Projektierungskredit von Fr. 36'000 für die Sanierung der Schlossgasse,
Projektierungskredit von Fr. 19'000 für den Ersatz der Sauberwasserleitung sowie der Wasserleitung im Ziegelweg,
Projektierungskredit von Fr. 110'000 für die Sanierung der Abwasserleitung Ängi,
Verpflichtungskredit von Fr. 1'080'000 für den Ersatz der Steuerung der Wasserversorgung,
Verpflichtungskredit von Fr. 1'794'000 für den Bau eines Regenbeckens,
Verpflichtungskredit von Fr. 1'065'000 für die Erschliessung Ziegelmatt,
Verpflichtungskredit von Fr. 1'072'000 für die Sanierung der Schulanlage,
Voranschläge 2007,
Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Giovanni Barca,
Beitritt zur Regionalpolizei Unteres Fricktal / Genehmigung des Gemeindevertrags,
Verpflichtungskredit von Fr. 215'000 für den Ausbau des Dachgeschosses des Gemeindehauses.
Der Gemeinderat.
Weihnachtsbaumverkauf Der Verkauf der Weihnachtsbäume findet am Samstag, 16.12.2006 von 09.00 bis 10.00 Uhr beim Forstwerkhof statt. Die Preise für die Fichten (Rottannen) betragen: bis 1.40 m Fr. 18; 1.50 bis 1.90 m Fr. 23, 2.00 – 2.40 m Fr. 27 und 2.50 – 2.90 m Fr. 32. die Bäume sind direkt vor Ort zu bezahlen. Sie sind gemäss den Richtlinien von FSC und den Vorgaben von Q-Label Holz zertifiziert. Für Weiss- und Nordmannstannen siehe unter Rheinfelden. Die Forstverwaltung.
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