Einweihung neues Gemeindehaus – Einladung zur Einweihung und zum Tag der offenen Tür Am Samstag, 25. August 2007 findet um 13.30 Uhr die Einweihungsfeier des neuen Gemeindehauses statt. Anschliessend steht das Gemeindehaus offen zur freien Besichtigung. Der Gemeinderat lädt die interessierte Bevölkerung herzlich ein, die Gelegenheit wahrzunehmen, um die neuen Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung wie auch der Mediathek im Dachgeschoss zu besichtigen.
Neue Lehrtochter bei der Gemeindeverwaltung Letzte Woche hat Tereza Nokaj aus Rheinfelden ihre kaufmännische Lehre bei der Gemeindeverwaltung begonnen. Gemeinderat und Verwaltungspersonal heissen Frau Nokaj herzlich willkommen.
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern Bäume und Sträucher entlang von öffentlichen Strassen und Fusswegen sind soweit zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht behindern. Seitlich hat der Rückschnitt bis an die Grundstücksgrenze zu erfolgen. Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2.50 Meter Höhe, über Strassen bis 4.50 Meter Höhe freigehalten werden (gefahrlose Benützung der Verkehrsflächen und unverdeckte Sichtzonen). Diese Masse gelten auch auf den Quartierstrassen. Bei Standorten von Strassenlampen ist speziell darauf zu achten, dass weder Baumäste noch Sträucher die Beleuchtung der Trottoirs und der Strassen behindern. Die Grundeigentümer werden gebeten, den Rückschnitt wo nötig zu veranlassen. Wo die Arbeiten nicht ausgeführt werden, kann der Rückschnitt auf Kosten der Eigentümer veranlasst werden. Die Grundeigentümer werden zudem auf die Haftung für Unfälle, die aus der Unterlassung des Rückschnittes entstehen können, aufmerksam gemacht. Der Gemeinderat
Baugesuch
Bauherrschaft: Spielmann Andreas und Elisabeth, Hirschenweg 5, 4312 Magden
Bauobjekt: Parzelle 548, Hirschenweg
Bauvorhaben: Fenstereinbau
Projektverfasser: Bauherr
Planauflage: 24.8. – 12.9.2007 während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei. Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat einzureichen. Allfällige Einsprachen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der Gemeinderat
Aufhebung kommunaler Überbauungsplan Hofmatt Ost Der Gemeinderat hat am 20.8.2007 beschlossen, den kommunalen Überbauungsplan Hofmatt Ost gemäss § 25 Abs. 2 des Aargauer Baugesetzes (BauG) in Übereinstimmung mit den öffentlich aufgelegten Akten ersatzlos aufzuheben. - Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert 20 Tagen ab Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 BauG sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen (§ 26 Abs. 1 BauG, § 5 Abs. 2 ABauV). Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist bei der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden. Der Gemeinderat
Zukunftskonferenz vom 16./17. November 2007 in Magden Am Freitag Abend, 16. November 2007, von 17.00 bis 21.00 Uhr und am Samstag, 17. November 2007, von 08.30 Uhr bis längstens 14.30 Uhr findet in der Doppelturnhalle wie angekündigt die Zukunftskonferenz statt. An der Konferenz soll gemeinsam festgelegt werden, in welche Richtung sich die Gemeinde Magden entwickeln soll. Derzeit ist eine vom Gemeinderat eingesetzte Spurgruppe daran, gezielt Personen an die Konferenz einzuladen, um eine möglichst repräsentative und ausgewogene Zusammensetzung der Zukunftskonferenz zu erreichen. Zugleich ist die gesamte interessierte Bevölkerung eingeladen, sich für die Teilnahme an der Zukunftskonferenz selbst anzumelden. Anmeldungen sind bis am 19. Oktober 2007 an die Gemeindekanzlei, Schulstrasse 6, 4312 Magden, schriftlich oder per E-Mail an gemeindekanzlei@magden.ch erbeten. Zur Beantwortung von Fragen stehen Gemeindeammann Brunette Lüscher und Gemeindeschreiber Michael Widmer gerne zur Verfügung. Der Gemeinderat
Öffentliche Auflage StrassenbauprojektSanierung Schlossgasse Vom 24.8. bis zum 24.9.2007 liegt bei der Gemeindekanzlei das Bauprojekt "Sanierung Schlossgasse" öffentlich auf. Das Projekt sieht vor, die Quartiererschliessungsstrasse Schlossgasse baulich zu sanieren. Ausserdem soll die heutige Wasserleitung ersetzt werdeb, die bestehende Kanalisation wird innen saniert. Einsprachen gegen das Bauprojekt sind gemäss § 95 des Aargauer Baugesetzes innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat zu richten. Eine Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
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