Sondernutzungsplan; Erschliessungsplan Steiger-Hübstel Der Gemeinderat hat mit GRB Nr. 122 vom 23. Mai 2007 den Sondernutzungsplan Steiger-Hübstel Herznach gemäss § 25 Abs. 2 Baugesetz (BauG) mit folgender Änderung gegenüber der öffentlichen Auflage beschlossen: Es werden zusätzlich bei der Einmündung Steiger-/Bergwerkstrasse beidseitig Sichtzonen von 2,5 x 35 m Beobachtungsdistanz festgelegt. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert 20 Tagen seit Publikation der Rechtsgültigkeit des Gemeinderatsbeschlusses im kantonalen Amtsblatt beim Regierungsrat, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Sofern die Voraussetzungen von § 4 Abs. 3 BauG erfüllt sind, sind Organisationen ebenfalls berechtigt, Einsprache zu erheben. Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Publikation im kantonalen Amtsblatt erfolgt am 11. Juni 2007. Die Beschwerde hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der Einspracheentscheid des Gemeinderates ist beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden. Mit der Genehmigung des Erschliessungsplanes Steiger-Hübstel wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG). Gemeinderat.
Amtliche Publikation der Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2007 Die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 1. Juni 2007 hat folgende Beschlüsse gefasst:
Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 24. November 2006;
Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2006 der Ortsbürgergemeinde;
Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2006 der Ortsbürgergemeinde.
Die anschliessende Einwohnergemeindeversammlung vom 1. Juni 2007 hat folgende Beschlüsse gefasst:
Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2006;
Genehmigung des Rechenschaftsberichtes der Einwohnergemeinde für das Jahr 2006;
Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2006 der Einwohnergemeinde;
Genehmigung der Kreditabrechnung für die Fahrzeug- und Materialbeschaffung der Feuerwehr Herznach-Ueken mit einer Kreditüberschreitung von Fr. 2'976.90;
Genehmigung der neuen Gemeindeordnung der Gemeinde Herznach mit folgenden Änderungen: § 4: Nicht abschliessend gefasste Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von zehn Prozent aller Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan verlangt wird. § 6 Abs. 2 lit c (neu): Die Veräusserung von gemeindeeigenen Parzellen im Gebiet „Bündte“ bedürfen in jedem Fall der Zustimmung der Gemeindeversammlung;
Genehmigung der Bau- und Nutzungsordnung (BNO), des Gebührenreglementes zur BNO sowie der Teilzonenplanänderungen für die Parzelle 405 (Herzli), die Parzellen 295, 387, 388 (Kirche) und die Parzellen 9, 923 (Spyk AG). Der Antrag, die Parzelle 406 (Bündte) in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zu belassen, wird gutgeheissen.
Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Herrn Axhi Dina mit Kindern;
Genehmigung des Vertrages zum Unterhaltsbetrieb Herznach-Ueken und des Verpflichtungskredites von Fr. 125'000 für die Anschaffungen für den Unterhaltsbetrieb.
Die Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum, mit Ausnahme der Gemeindeordnung und der Einbürgerungsvorlage. Die Gemeindeordnung untersteht dem obligatorischen Referendum, die Einbürgerungsvorlage untersteht nicht dem Referendum. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage seit Publikation im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde und endet somit am 9. Juli 2007. Gemeindeschreiber.
Öffnungszeiten 8. Juni 2007 Am Freitag, 8. Juni 2007 ist die Gemeindekanzlei geschlossen. Vielen Dank für die Kenntnisnahme. Gemeindekanzlei.
Baubewilligung Gesuchsteller, Grundeigentümer, Projektverfasser: Meyer Arno, Lindenstr. 11, 5027 Herznach; Bauvorhaben: Einbau eines beheizten Lagerraumes, zuzüglich 3 Fenster und Kamin für Stückholzheizung, Parz. 417, Lindenplatz 4; keine Einsprachen. Gemeinderat.
Feuer im Freien Damit die Umwelt und unsere Gesundheit durch Feuer im Freien nicht zu stark belastet werden, darf grundsätzlich nur trockenes, naturbelassenes Holz verbrannt werden. Verboten sind alle Arten von behandelten Holzabfällen, zum Beispiel Eisenbahnschwellen, Möbel, Abbruchholz oder Bauholz. Das Verbrennen von Abfällen im Freien ist ebenfalls gesetzwidrig. Gemeindekanzlei.
Grüngutentsorgung Multi-Sammelstelle Nächstes Entsorgungsdatum für Rasenabfälle und drgl. bei der Multi-Sammlstelle ist der Samstag, 16. Juni 2007; die Entsorgungsstelle ist von 16.00 bis 16.30 Uhr geöffnet. Am selben Tag kann auf dem Ditterehof Astmaterial abgegeben werden. Die weiteren Entsorgungsdaten entnehmen Sie bitte dem separat versandten Entsorgungskalender. Die Kanzlei gibt gerne weitere Exemplare ab. Gemeindekanzlei.
Zurückschneiden von Einfriedungen, Bäumen und Sträuchern Die Einwohnerinnen und Einwohner werden gebeten, Einfriedungen, Bäume und Sträucher sowie sonstige Objekt so zurück zu schneiden, dass diese die öffentlichen Strassen in keiner Weise beeinträchtigen (Sicht, Befahrbarkeit der Strassen, etc.). Beachten Sie bitte, dass der Gemeinderat Säumige mahnen und bei Nichtbeachten die Zurückschneidung auf Kosten der Verursacher veranlassen kann. Gemeindekanzlei.
« fricktal24.ch – die Internet-Zeitung fürs Fricktal »
Am vergangenen Wochenende fanden in Pfaffnau die 37. Schweizermeisterschaften im Steinstossen statt. Mit überragenden Leistungen sicherte sich der STV Herznach mehrere Podestplätze und zeigte, dass er in dieser traditionellen...
An den Aargauer Meisterschaften im Steinstossen in Leutwil lieferten sich die Athleten spannende Duelle in verschiedenen Gewichtsklassen. Besonders herausragend war Simon Hunziker, der gleich in mehreren Disziplinen den ersten...