Pflege der Uferbestockung am Bruggbach und Feihalterbach im Winter 2007 Der Kanton Aargau als Gewässereigentümer ist zuständig für Bau- und Unterhalt der Gewässer. Im Winter 2007 erfolgt die Pflege der Uferbestockung am Bruggbach im Gebiet Un- terdorf und Maigrund, am Feihalterbach im Abschnitt Kornbergstrasse bis Weihern. Die Arbeiten werden vom Forstbetrieb Thiersteinberg ausgeführt. Für die Ausführung der Holzereiarbeiten ist es notwendig, die Grundstücke entlang der Gewässer zu betreten und teilweise mit Maschinen zu befahren. Landeigentümer, die das anfallende Holz für sich beanspruchen, haben dies dem Forstbetrieb mitteilen. Wir bitten die Landeigentümer und Anwohner um Verständnis für die notwendigen Pflegeeingriffe und den damit notwendigen Immissionen. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an Förster Stefan Landolt (Tel. 079 647 37 95 oder 062 865 80 57) oder den zuständigen Gewässerbeauftragten Werner Lehmann (Tel. 062 835 37 46). Das Forstteam
Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden Ab 1. Januar 2007 gilt in allen öffentlichen Gebäuden und Räumen der Einwohnergemeinde ein allgemeines Rauchverbot. Alle Benützerinnen und Benützer der öffentlichen Räume sowie die Veranstalter, werden ersucht, sich an das Rauchverbot zu halten. Herzlichen Dank! Der Gemeinderat
Mikrochip für Hunde Das Departement Gesundheit und Soziales, Veterinärdienst, teilt mit,
dass ab dem 01. Januar 2007 alle Hunde spätestens nach dem 3. Lebensmonat mit einem Mikrochip durch einen Tierarzt gekennzeichnet werden muss. Jeder Chip verfügt über eine 12stellige Nummer, welche in einer zentralen Datenbank in Bern (ANIS AG) mit zusätzlichen Identifikationsangaben über das Tier gespeichert wird.
Tierhalter, die einen Hund erwerben oder für länger als drei Monate übernehmen, sind verpflichtet, Adress- und Handänderungen innerhalb von 10 Tagen der ANIS AG zu melden. Auch ältere Tiere müssen ab dem 01.01.2007 einen Mikrochip tragen. Eine Ausnahme vom Mikrochip ist nur zulässig, wenn der Hund mittels gut lesbarer Tätowierung gekennzeichnet und diese Nummer bei der ANIS AG registriert ist. Bei Unsicherheit kontaktieren Sie bitte Ihren Tierarzt.
Tierhalter sind verpflichtet, den Tod eines Hundes innert 10 Tagen der ANIS AG zu melden.
Mikrochips dürfen nur von Tierärzten eingesetzt werden. Diese tragen auch die Verantwortung für die korrekte Registrierung bei der ANIS AG innert 10 Tagen nach Kennzeichnung.
Die doppelte Kennzeichnung mit der zusätzlichen Hundemarke ist bis zur Änderung des kantonalen Hundegesetzes unvermeidlich. Die Kontrollmarke hat den Vorteil, dass sie äusserlich gut sichtbar ist und sich dadurch schnell die Zugehörigkeit eines Hundes feststellen lässt. Gemeindekanzlei
Baugesuche Folgendes Baugesuch liegt öffentlich auf der Gemeindekanzlei Gipf-Oberfrick auf:
Unter dem Motto “Die vier Jahreszeiten“ präsentierte sich die Musikgesellschaft Gipf-Oberfrick am Samstagabend in der gut gefüllten MZH. Der Dirigent Christoph Köchli verstand es wiederum, die Musikanten auf diesen Musikabend...
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