Mitteilungen aus des Gemeinderates von Gipf-Oberfrick, Öffentliche Auflage und Baugesuche
Gipf-Oberfrick (Bild: Web Gipf-Oberfrick)
Öffentliche Auflage des Erschliessungsplanes Tonabbau Cheeslete
Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe öffentlich aufgelegt (§ 24 Abs. 1 BauG) und gleichzeitig das Mitwirkungsverfahren durchgeführt (§ 24 Abs. 3 BauG). Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 1. bis 31. Mai 2006 auf der Bauverwaltung der Gemeinde Frick und der Gemeindekanzlei Gipf-Oberfrick auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden.
Einwendungen und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich bei den Gemeinderäten eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen (§22 Abs. 2 BauG).
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einsprache erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einsprache zu erheben. Einsprachen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Mit der Genehmigung des Erschliessungsplanes Tonabbau Cheeslete wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG). Gemeinderäte Frick und Gipf-Oberfrick
Baugesuche
Folgende Baugesuche liegen vom 1. bis 31. Mai 2006 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Gipf-Oberfrick auf:
Bauherrschaft: Tonwerke Keller AG, Frick Grundeigentümer: Tonwerke Keller und Diverse Projektverfasser: Ingenieurbüro Koch + Partner AG, Laufenburg Bauprojekt: Materialabbau mit ökologischen Ausgleichsmassnahmen und Privaterschliessung (zusammen mit Umweltverträglichkeitsbericht und Rodungsgesuch) Ortslage: Parzelle 1226, Cheeslete (Standort Tonabbau) sowie weitere Grundstücke (Zufahrtswege etc) gemäss Planunterlagen
Einsprachen gegen die Baugesuche (mit Umweltverträglichkeitsbericht) sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist ebenfalls gegen das Rodungsgesuch beim Gemeinderat zuhanden der Abteilung Wald des Finanzdepartementes Einsprache erheben. Eine Einsprache hätte einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wer es unterlässt, gegen das Rodungsgesuch Einsprache zu erheben, obwohl er dazu Anlass gehabt hätte, kann den Entscheid über das Rodungsgesuch nicht anfechten. Gemeinderat
Baugesuche
Folgende Baugesuche liegen öffentlich auf der Gemeindekanzlei Gipf-Oberfrick auf: 01. bis 22. Mai 2006
Unter dem Motto “Die vier Jahreszeiten“ präsentierte sich die Musikgesellschaft Gipf-Oberfrick am Samstagabend in der gut gefüllten MZH. Der Dirigent Christoph Köchli verstand es wiederum, die Musikanten auf diesen Musikabend...
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