Publikationen der Gemeinde Frick
Von: Gemeinde Frick
Nachrichten aus Frick: Prämienverbilligung \ Teilrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland \ Wärmeverbund an der Widengasse \ Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern \ Baugesuche
Prämienverbilligung 2025
Das Verfahren für die Prämienverbilligung 2025 hat gestartet. Bis Ende September 2024 erfolgt der reguläre Hauptversand der Anmeldecodes. Wer bis Ende September keinen Code für die Prämienverbilligung 2025 erhalten hat, kann diesen ab Oktober 2024 unter www.sva-ag.ch/pv bestellen.
Gemeindekanzlei
Öffentliche Auflage der Akten der Teilrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 20. September 2024 bis am 21. Oktober 2024 bei der Abteilung Bau und Umwelt im Gemeindehaus Frick auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Sämtliche Auflageakten sind zudem auf der Homepage der Gemeinde Frick, www.frick.ch, einsehbar.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Bauarbeiten Wärmeverbund an der Widengasse
Die IWB baut in Frick seit April 2024 Leitungen für einen neuen Wärmeverbund. Die nächste Bauetappe startete am Montag, 16. September in der Widengasse und dauert bis Ende November. Die Durchfahrt bleibt in eine Fahrtrichtung möglich.
Während der Bauarbeiten ist die Widengasse nur in eine Fahrtrichtung von der Kaistenbergstrasse in Richtung Stieracker befahrbar Während des Martinimarktes am 11. November 2024 ist die Widengasse normal in beide Richtungen befahrbar. Sämtliche Zugänge und Zufahrten zu den Liegenschaften bleiben während der ganzen Bauzeit gewährleistet. Die Baustellen an der Schulstrasse und im Stieracker werden parallel weiter betrieben.
Abteilung Bau und Umwelt
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Der Gemeinderat ersucht die Anwohner an Strassen, Wegen und Trottoirs, ihre Bäume und Sträucher periodisch und vorschriftsgemäss zurückzuschneiden (§ 110 BauG). Die lichte Höhe von überhängenden Ästen hat über Strassen 4.50 m und über Gehwegen 2.50 m zu betragen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist wichtig für die Sicherstellung der Zu- und Durchfahrt von Ver- und Entsorgungsdienstleistern.
An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum, zwischen einer Höhe von 60 cm und einer solchen von 3.00 m gewährleistet sein, damit der Verkehr in keiner Weise beeinträchtigt wird. Einzelne Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen zugelassen (§ 42 BauV). Bei Verkehrssignalen, Hydranten und Strassenlampen müssen die Pflanzen besonders gut zurückgeschnitten werden.
Der Gemeinderat dankt den Anwohnern, die ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten, im Namen der Fahrzeuglenker und Passanten bestens.
Abteilung Bau und Umwelt
Baugesuche, öffentliche Auflage
Folgende Baugesuche liegen vom 20.09.2024 bis 21.10.2024 öffentlich bei der Abteilung Bau und Umwelt auf:
- Baugesuch: 2024-0048 Bauherr: Ralf und Martina Bosma, Panoramaweg 26a, 5070 Frick
- Projektverfasser: Artune AG, Panoramaweg 29, 5070 Frick
- Bauobjekt: Anpassung Fenster, Einbau Klimaanlage
- Ortslage: Parz. Nr. 2117, Panoramaweg 26a
- Baugesuch: 2024-0049
- Bauherr: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, 4002 Basel
- Projektverfasser: Axians AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen
- Bauobjekt: Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage für Swisscom (Schweiz) AG, neue Antennen und Systemtechnik am bestehenden Mast / FKBU und Fundamentverstärkung
- Ortslage: Parz. Nr. 1586, Büttihalde
- Zusätzliche Bewilligung: Departement Bau, Verkehr und Umwelt, 5001 Aarau
Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat zu richten.
Gemeinderat Frick
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