Publikationen der Gemeinde Eiken
Von: Gemeinde Eiken
Nachrichten aus Eiken: Kehrichtabfuhr vor den Ostertagen \ Infoveranstaltung Kantonaler Nutzungsplan zum Schutz der Rheinuferlandschaft (Totalrevision Rheinuferschutzdekret) \ Baugesuch, öffentliche Auflage \ Voranzeige: Bring- und Holtag \ Erfreulicher Jahresbericht 2023 der Bibliothek Eiken-Münchwilen-Sisseln \ Strassenraum Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern
Kehrichtabfuhr vor den Ostertagen
Die Kehrichtabfuhr vom Freitag, 29. März 2024 wird aufgrund des Feiertages auf den Donnerstag, 28. März 2024 vorverlegt. Bitte stellen Sie den Kehricht am Abfuhrtag um 07:00 Uhr bereit.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Infoveranstaltung Kantonaler Nutzungsplan zum Schutz der Rheinuferlandschaft (Totalrevision Rheinuferschutzdekret) - 27. März 2024
Der Kanton lädt interessierte Personen im Auftakt des Mitwirkungsverfahrens zu einer Infoveranstaltung ein, wo im Zusammenhang mit dem Kantonalen Nutzungsplan zum Schutz der Rheinuferlandschaft über die Totalrevision des Rheinuferschutzdekrets informiert wird.
Die mit der Erarbeitung betrauten Fachplaner werden ebenfalls vor Ort sein, um die Planwerke vorzustellen und für Fragen zur Verfügung zu stehen.
Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 27. März 2024 von 19:30 – 21:00 Uhr in der Stadthalle in Laufenburg statt. Anmeldungen können bis am 20. März 2024 über folgenden Link eingetragen werden: https://forms.office.com/e/hsSNaLLnPS
Baugesuch, öffentliche Auflage
Folgendes Baugesuch liegt vom 15. März bis 15. April 2024 auf der Gemeindekanzlei Eiken öffentlich auf:
- BG-Nr.: 2024-04
- Bauherr: Lukas Liechti, Hauptstrasse 42, 5074 Eiken
- Grundeigentümer: Lukas Liechti, Hauptstrasse 42, 5074 Eiken
- Projektverfasser: Thomas Bussinger AG, Veilchenweg 8, 5074 Eiken
- Bauvorhaben: Umnutzung Vorplatz zu Waschplatz für Maschinen
- Zone: Ausserhalb der Bauzone (Landwirtschaftszone)
- Ortslage: Hauptstrasse 42
- Parzelle Nr.: 3595
- Sonderbewilligung: Zustimmung Departement BVU
Allfällige Einwendungen gegen die Bauvorhaben sind während der Auflagefrist mit einem Antrag und einer Begründung dem Gemeinderat einzureichen.
Voranzeige: Bring- und Holtag vom Samstag, 27. April 2024
Am Samstag, 27. April 2024 findet von 09:00 bis 11:00 Uhr der Bring- und Holtag in der Trotte (Werkhof Eiken) statt.
Der Bring- und Holtag ist eine Gratisbörse für die Eiker Bevölkerung. Angenommen werden:
Intakte Kleinmöbel, funktionstüchtige Haushaltsgegenstände, Spielsachen, CDs, DVDs, Schallplatten, Videos, elektrische Kleingeräte, Gartengeräte – fast alles, was tragbar und nicht defekt ist. Kleider, Schuhe und Bücher werden nicht angenommen. Eine Klasse der Schule Eiken führt eine kleine Kaffeestube mit Kaffee und Kuchen. Allfällige Auskünfte erteilt Ihnen der Werkhofleiter Valentin Rohrer (valentin.rohrer@eiken.ch).
Die Gemeinde Eiken übernimmt keine Haftung für angenommene oder abgeholte Gegenstände.
Der Gemeinderat sowie die Mitarbeiter des Entsorgungsplatzes freuen sich auf Ihren Besuch.
Erfreulicher Jahresbericht 2023 der Bibliothek Eiken-Münchwilen-Sisseln
Erfreulicher Jahresbericht 2023 der Bibliothek Eiken-Münchwilen-Sisseln
Der Jahresbericht der Bibliothek Eiken-Münchwilen-Sisseln zeigt einmal mehr auf, wie wichtig unsere Bibliothek ist und von was für einem grosszügigen Angebot deren Nutzer profitieren dürfen.
Die Bibliothek verzeichnete im Jahr 2023 einen Anstieg der Ausleihen im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt haben 33'781 Ausleihen stattgefunden. Die Zahl der Bibliotheksbenutzer ist erfreulicherweise ebenfalls gestiegen und zählt per Ende 2023 1'570 Mitglieder. Das Angebot der Bibliothek wird auch von der Schule Eiken rege genutzt.
Im vergangenen Jahr wurden wieder zahlreiche Anlässe organisiert. Besonders nennenswert ist das 50-jährige Jubiläum, welches mit der Teilnahme am Weihnachtsmarkt gefeiert wurde.
Der Gemeinderat dankt Claudia Oberli und ihrem Bibliotheks-Team für den unermüdlichen und ausgesprochen wertvollen Einsatz zum Wohle der Bibliothek in Eiken.
Strassenraum Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern:
Das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern entlang von Verkehrsräumen stellt insbesondere in der Vegetationsperiode eine Daueraufgabe dar. Nur durch einen regelmässigen Rückschnitt können klar definierte Verkehrsräume mit entsprechend guten Übersichtsverhältnissen sowie die Verkehrssicherheit gewährleistet werden.
Es gelten die folgenden gesetzlichen Bedingungen (§ 42 BauV, § 110 BauG):
Die lichte Höhe für auf die Strasse hinausragende Äste hat 4.50 m und über Gehwegen 2.50 m zu betragen. An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss zudem ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 cm und einer solchen von 3.00 m gewährleistet sein. Verkehrssignale, Hydranten und Strassenlampen sind von überragenden Ästen frei zu schneiden.
Wir bitten Sie daher, Ihre Bäume und Sträucher vorschriftsgemäss zurückzuschneiden.
Zum Schutz unserer Vogelwelt beachten Sie bitte zudem, dass das Brutgeschäft der Vögel gemäss Art. 17, Abs. 1, lit. b. Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel nicht gestört werden darf.
Während der Brutzeit einheimischer Vögel (zwischen 1. März und 30. September) soll kein Radikalschnitt an Hecken erfolgen. Bei hohem Anteil an früchtetragenden Heckenarten, die Tieren eine wichtige Nahrungsquelle im Winter bieten, soll der Schnitt erst im Februar/März durchgeführt werden.
Ein sanfter Rückschnitt respektive der Rückschnitt einzelner Äste zur Einhaltung der Sichtzone und des Strassenabstandes mittels manueller Schere sind aber jederzeit möglich.
Gemeindekanzlei Eiken
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