Körperstrafen nein, aber... Ausnahmen bestätigen die Regel
Von: Caba
Die Medien widmen sich in letzter Zeit vermehrt dem Thema gewaltloser Erziehung. Nach der kürzlich publizierten Medienmitteilung der Pro Juventute über die auf 147 eingegangen Kindernotrufe, sind wohl einige wieder aktiv geworden und recherchieren nun, welche Art von Gewalt mit den ausgewiesenen 6% der Beratungsgespräche gemeint ist.
Verbot von Körperstrafen – Spitzel vor der Haustür? Am 30. April fand der »internationale Tag der gewaltlosen Erziehung« statt und der Kinderschutz Schweiz fordert in seinem Mediencommuniqué ein vehementes Verbot von Körperstrafen in der Schweiz, so wie es bereits in anderen 16 Ländern in Europa der Fall ist. In unserem Land wird ein solches Verbot mehrheitlich als Eingriff in die elterliche Erziehungsfreiheit abgelehnt. Es gibt eine Studie der Universität Freiburg mit Schätzungen von geschlagenen Kindern. Solche Studien sind für mich jedoch höchst fragwürdig, weil derartiges wohl kaum wirklich gemessen und geprüft werden kann. Die Glaubwürdigkeit befragter Eltern ist zu bezweifeln. Und nicht jedes geschlagene Kind weist blauen Flecken oder Quetschungen aus. Was sind glaubwürdige Indizien für ein geschlagenes Kind? Es wird behauptet, dass in anderen Ländern, wo das Verbot von Körperstrafen eingeführt wurde, die Körperstrafen reduziert wurden. Wie bitte lässt sich dies verlässlich überprüfen?
Auf gezielte Elternbildung und Prävention setzen Ich finde ein weiteres Verbot in unserem von Verboten gesegnetem Land falsch. Nicht, weil es die elterliche Erziehungsfreiheit tangieren würde, sondern weil es der falsche Weg ist. Eine gezielte Elternbildung und Prävention würde ich eher begrüssen. Mit diesem Thema bewegt sich die Gesellschaft nämlich in einem sehr delikaten und sensiblen Raum. Welchem Elternteil ist nicht schon die Hand ausgerutscht? Mea culpa, auch mir ist dies schon passiert. Und zwar nicht, weil ich denke, dass Schläge ein Erziehungsinstrument sind. Es passiert, wenn Kinder trotzen, der Stress im Nacken sitzt oder private Krisen die Nerven blank legen.
Mea culpa, auch mir ist schon mal die Hand ausgerutscht Einmal, da war ich mit meinem Kind in der Stadt, es war regnerisch und kühl. Da wollte es partout barfuss gehen. Als ich ihm erklärte, warum dies jetzt unmöglich sei und es anfing, zu trotzen und zu weinen, weil es seinen Willen nicht bekam, gab es einen Klaps auf den Po. Plötzlich kam eine Frau auf mich los, beschimpfte mich lauthals in aller Öffentlichkeit, sprach von Kindesmisshandlung und irgendetwas von Polizei. Da gingen mir aber die Schnürbändel auf! Ich warnte sie, falls sie nicht binnen drei Sekunden das Weite suche, ich die Polizei verständigen würde. So eine Szene mag im Nachhinein lustig klingen, war es aber überhaupt nicht. Von aussen etwas zu beurteilen, ohne die Zusammenhänge zu erkennen, ist immer äusserst delikat.
Es gibt tausend andere Wege sein Kind zur Konsequenz zu ziehen Andrea Hauri, Fachbereichleiterin Kinderschutz Schweiz sagte gegenüber der Coopzeitung, dass wenn der erste Klaps von den Eltern nicht als Grenzüberschreitung anerkannt würde, er die Gefahr berge, dass solche Körperstrafen wiederholt eingesetzt würden. Ich gebe ihr insofern Recht, als dass sie die Anerkennung dieses Aktes betont, also das eigene Verhalten kritisch zu hinterfragen. Sonst wäre es mir gar zu einfach und würde dem Vorurteil nahekommen, das wer einmal beginnt, Gras zu rauchen, an der Heroinspritze endet. Es geht darum, diese Grenzüberschreitung als eine solche wahrzunehmen, zu anerkennen, und sich damit – auch mit dem Kind zusammen – auseinanderzusetzen und gemeinsam nach andren erzieherischen Massnahmen zu suchen. Es gibt tausend Wege, ein Kind für seine Taten zur Rechenschaft zu ziehen, es auf die Konsequenzen seines Tuns aufmerksam zu machen. Aber diese müssen vorher mit ihm geregelt werden und Sinn machen. Derartige Massnahmen aber setzten eine strikte Disziplin seitens der Eltern voraus. Viele scheuen leider diese Mühe und gehen den bequemsten und einfachsten Weg. Einem Kind seine Konsequenzen spüren zu lassen, indem zum Beispiel der geplante Besuch in der Badeanstalt am nächsten Tag gestrichen wird, weil es der wiederholten Anforderung, nun endlich sein Zimmer aufzuräumen nicht nachgekommen ist, bedingt eben auch, dass man selbst darauf (auf den gemütlichen Baditag) verzichten muss. Dies ist gewiss nicht immer leicht. Aber nur so lernt das Kind, dass sein Verhalten Konsequenzen hat.
Eltern nicht tel quel kriminalisieren Ich bin absolut dafür, dass Eltern ihre Kinder gewaltlos erziehen müssen. Aber wo ist die Grenze zwischen schlagen und einer sachten, körperlichen Zurechtweisung? Bei den Wissenschaftlern ist ein Klaps auf den Po schon Körpergewalt. Ich denke, man muss vorsichtig sein, Eltern allzu schnell zu kriminalisieren, denn: Ausnahmen bestätigen die Regel.
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