Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt
Von: mm/f24.ch
Menschen mit gesundheitlichen Problemen sollen möglichst im ersten Arbeitsmarkt verbleiben oder rasch wieder integriert werden. Mit diesem Ziel haben der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) Ende 2022 eine Zusammenarbeitsvereinbarung unterzeichnet. Es ist die erste dieser Art. Nun haben die beiden Parteien die konkrete Umsetzung beschlossen. Der Bund unterstützt den Dachverband darin, branchenspezifische Massnahmen für seine Mitglieder auszuarbeiten und verstärkt über die Eingliederungsleistungen der IV zu informieren. Mit der Durchführung wurde der Verein Compasso beauftragt.
Die Basis für die Vereinbarung bildet die Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG), die 2022 mit der Weiterentwicklung der IV in Kraft getreten ist. Die Zusammenarbeitsvereinbarung regelt den Rahmen für die Umsetzung konkreter Massnahmen auf gesamtschweizerischer oder sprachregionaler Ebene.
Sie sieht vor, praxistaugliche und branchenspezifische Massnahmen auszuarbeiten und umzusetzen, die sowohl für die IV als auch für den SAV von Interesse sind. So werden den Mitgliedern des Dachverbandes geeignete Instrumente zur Verfügung gestellt, die die Rahmenbedingungen der beruflichen Eingliederung verbessern. Der SAV hat den Verein Compasso, dessen Patronatsgeber der SAV ist, mit der Durchführung der Massnahmen beauftragt.
Branchenspezifische Massnahmen starten im Mai
Im Zentrum der Massnahmen, die ab dem 1. Mai umgesetzt werden, steht die branchenspezifische Anpassung des ressourcenorientierten Eingliederungsprofils (REP). Dabei handelt es sich um ein modulares Online-Instrument, das technologisch überarbeitet und den Arbeitgebenden zur Verfügung gestellt wird.
Mit dem Einsatz des REP soll ein schrittweiser Wiedereinstieg nach einer krankheits- bzw. unfallbedingten Langzeitabsenz unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen ermöglicht werden.
Das Instrument wird an die spezifischen Anforderungsprofile der Berufe in den beteiligten Branchen angepasst und als Mobile- sowie Webapplikation zur Verfügung gestellt. Dadurch sollen Mitarbeitende, Arbeitgebende sowie Ärztinnen und Ärzte ein hilfreiches Instrument erhalten, um den Arbeitsplatzerhalt oder die Rückkehr an den Arbeitsplatz möglichst konkret und effizient gestalten zu können.
Ausserdem sollen die Eingliederungsleistungen der IV wie Früherfassung, Job-Coaching oder Anpassungen am Arbeitsplatz bei den Branchen breiter bekannt gemacht werden. Die Umsetzung der Massnahmen werden durch das BSV und den SAV begleitet und laufend überprüft.
Branchenverbände wirken mit
Verschiedene Branchen haben sich bereit erklärt, diese Massnahmen gemeinsam mit Compasso zu entwickeln und umzusetzen. Es sind dies der Arbeitgeberverband der Gebäudedienstleistungen Allpura, der Verband der Schweizer Elektrobranche EIT.swiss, der Arbeitgeber- und Berufsverband der Gebäudetechnik suissetec sowie der Verband für Hotellerie und Restauration GastroSuisse.
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