Seit Februar 2005 führt das Migrationsamt Kanton Aargau (MKA) täglich Inspektionen durch zur Bekämpfung und Verhinderung von Lohndumping.
Im Rahmen der vom Bund vorgeschriebenen Arbeitsmarktbeobachtung und Entsandtenkontrolle wurden im Jahr 2005 287, im Jahr 2006 1'424 und im 1. Halbjahr 2007 768 Löhne von Entsandten überprüft. Davon erwiesen sich im Jahr 2005 30 Prozent (86 Fälle), im Jahr 2006 17 Prozent (237) und im 1. Halbjahr 2007 19 Prozent (145) als nicht orts- und berufsüblich. Mit den betroffenen Entsendebetrieben wurden Verständigungsverfahren durchgeführt. In rund 80 Prozent der Fälle kam es zu einer Einigung.
90-tägige Arbeitseinsätze Wie schon in den letzten beiden Jahren nehmen die Meldungen für maximal 90-tägige Arbeitseinsätze pro Jahr auch 2007 zu. Dies ist nicht zuletzt auf die positive Entwicklung der Wirtschaftslage zurückzuführen. In den Jahren 2005 und 2006 waren für solche Einsätze im Kanton Aargau total 7'904 bzw. 9'151 gemeldete Personen zu verzeichnen. Von Januar bis Juni 2007 waren 5'634 ausländische Personen gemeldet: 3'583 entsandte Arbeitnehmende, 647 selbständige grenzüberschreitende Dienstleistungserbringer und 1'404 Stellenantritte bei einem Schweizer Arbeitgeber (mehr als die Hälfte im Personalverleih).
Sanktionen Von Januar bis Juni 2007 wurden 107 Verwaltungsbussen gegenüber Entsendebetrieben verfügt und acht Strafanzeigen erstattet. Überdies wurden elf ausländische Dienstleistungserbringer wegen Nichtbezahlung rechtskräftiger Bussen oder Nichteinreichung von Unterlagen für mindestens ein Jahr vom Schweizer Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Verstösse von Entsendebetrieben gegen die Lohn- und Arbeitsbedingungen allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsverträge werden zusammen mit den zuständigen paritätischen Berufskommissionen geahndet. Derzeit sind rund 50 Verfahren pendent.
Umgehung der flankierenden Massnahmen Zunehmend werden Falschmeldungen von Dienstleistungserbringern aus den osteuropäischen EU-8-Staaten festgestellt zur Umgehung der Bewilligungspflicht und damit der Kontrolle des Inländervorrangs sowie der Arbeits- und Lohnbedingungen. Aktuell ist auch die Gründung von Schweizer Scheinfirmen zur Anstellung von angeblichen Grenzgängern, die aber weiterhin für den ausländischen Entsendebetrieb tätig sind.
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