Wer in den nächsten Tagen Reinigungsmittel oder andere Haushaltsprodukte einkaufen möchte, wird vergeblich nach den bekannten Giftbändern mit den Giftklassen Ausschau halten. Am 1. August 2007 ist das neue Chemikaliengesetz definitiv in Kraft. Die zweijährige Übergangsfrist, die eine Kennzeichnung mit den alten Giftbändern und Warntexten noch vorübergehend erlaubte, ist dann abgelaufen.
„Giftig“, „gesundheitsschädlich“, „ätzend“ , „reizend“, „hochentzündlich“, “leichtentzündlich“, „brandfördernd“, „explosionsgefährlich“ oder „umweltgefährlich“ - mit diesen Begriffen werden die Gefahrensymbole, die ab 1. August die früheren Giftbänder endgültig ersetzen, zusätzlich charakterisiert.
Orangefarbige quadratische Symbole mit einem kahlen Baum und einem toten Fisch weisen bildlich auf umweltgefährdende Stoffe oder Produkte hin, Totenköpfe kennzeichnen das orangefarbige Quadrat, wenn etwas giftig ist und Flammensymbole weisen auf die Entzündlichkeit hin.
Ein Blick auf das leuchtend orange Symbol und der Verbraucher sieht, worin das Gefahrenpotenzial des soeben erworbenen Produktes liegt: zu sehen sind beispielsweise zwei Reagenzgläser aus denen eine Flüssigkeit tropft, die auf einem Gegenstand und einer Hand Löcher hinterlässt, die Chemikalie ist also ätzend, worauf auch der angegebene Warntext, der sogenannte R-Satz, hinweist: „Verursacht schwere Verätzungen“ steht da. Wie man mit dieser Chemikalie umgehen sollte, zeigen die angegebenen Sicherheitsratschläge, kurz S-Sätze genannt. Diese Art der Kennzeichnung ist nicht neu, sondern bewährt sich in der EU schon seit Jahrzehnten.
Besonders die Eltern von kleinen Kindern sollten bei der Farbe orange „rot sehen“ und die so gekennzeichneten Chemikalien unbedingt kindersicher aufbewahren. 25% aller Vergiftungen sind auf Haushaltsprodukte zurückzuführen, wobei meist Kinder unter vier Jahren betroffen sind.
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