Das neue eidgenössische Jugendstrafrecht trat per 1. Januar 2007 in Kraft. Es brachte verschiedene Neuerungen, welche dazu führten, dass kantonale Gesetzeserlasse überarbeitet werden mussten. Die Jugendstrafrechtspflege im Kanton Aargau präsentiert sich somit heute in einem neuen Gewand.
Nebst zahlreichen Verfahrensgrundsätzen, insbesondere der Pflicht zur Bestellung eines amtlichen Verteidigers nach 24 Stunden Haft, ist neu auch die Möglichkeit geschaffen worden, Schutzmassnahmen und Strafen gleichzeitig anzuordnen sowie für geeignete Straffälle vom Instrument der Mediation Gebrauch zu machen. Zusätzlich wurde neu der Freiheitsentzug von bis zu vier Jahren für 16- bis 18-jährige Täter eingeführt. Die Jugendstrafrechtspflege im Kanton Aargau präsentiert sich auch in organisatorischer Hinsicht in einem angepassten Gewand.
Entwicklungen im Bereich Jugendkriminalität Die Jugendanwaltschaft musste im Jahre 2006 2'365 neue Verfahren gegen jugendliche Delinquenten eröffnen, was gegenüber dem Jahre 2005 einem leichten Rückgang der Geschäftslast um rund 12 Prozent, im langjährigen Vergleich (1989 – 2006) aber einer massiven Zunahme von rund 36 Prozent entspricht. Trotz der Reduktion zum Vorjahr hatten sich die Jugendanwältinnen und Jugendanwälte mit Gruppen von jungen Leuten zu befassen, welche sich an Wochenenden in Städten und Ballungszentren zusammenfanden und, oft unter Alkoholeinfluss stehend, vermehrt Delikte gegen Leib und Leben begingen. Zudem war eine steigende Tendenz von Anzeigen wegen Gewalt- und Sexualdelikten festzustellen. Derartige Gewaltexzesse verlangen von den Untersuchungsbehörden im Hinblick auf die Resozialisierung der Täter eine aufwändige individuelle Nachbetreuung, da die Bestrafung allein oftmals nicht ausreicht.
Entwicklungen im Bereich Massnahmenvollzug Im kantonalen Jugendheim Aarburg wurden in den vergangenen 20 Jahren grosse Veränderungen sowohl bezüglich der sich im Alltag stellenden Kernprobleme als auch hinsichtlich der Zusammensetzung der Insassen aus verschiedenen Kulturkreisen festgestellt. Standen in den späten Achtzigerjahren und den frühen Neunzigerjahren mehrheitlich Delikte und Probleme mit harten Drogen im Vordergrund, fokussieren sich diese heute insbesondere auch aufgrund der unterschiedlichen Zusammensetzung der Insassen auf eine massiv erhöhte Gewaltbereitschaft und Gewaltausübung der Jugendlichen verbunden mit dem Konsum von weichen Drogen und übermässigem Alkoholkonsum. In den Jahren 1996 bis 1998 stammten 80 Prozent der Jugendlichen aus Ex-Jugoslawien. Seit dem Jahre 2000 kommen eingewiesene ausländische Jugendliche auch aus Nord- und Zentralafrika, dem nahen und fernen Osten sowie Osteuropa und anderen europäischen Staaten. Rund 50 Prozent der eingewiesenen Jugendlichen sind heute Schweizer Staatsbürger, wobei davon 30 bis 40 Prozent einen Migrationshintergrund haben, d.h. in der Schweiz eingebürgert wurden.
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