Wachstumsverlangsamung bei den Ausgaben für die Soziale Sicherheit
Von: BFS (eingesandt)
Gemäss Schätzung des Bundesamtes für Statistik (BFS) beliefen sich die Gesamtausgaben für die Soziale Sicherheit 2005 auf 135,5 Milliarden Franken. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ausgaben damit um nominal 2,7% gestiegen. Dies entspricht der niedrigsten Zunahme seit 1999. Die Wachstumsverlangsamung ist zum grossen Teil auf geringere Aufwendungen für die Arbeitslosenversicherung (ALV) zurückzuführen. Die Sozialausgabenquote, d.h. der Anteil der Sozialausgaben am Bruttoinlandprodukt (BIP), wird damit für 2005 auf 29,7 Prozent geschätzt.
Steigende Ausgaben und Einnahmen Die Gesamtausgaben für die Soziale Sicherheit haben 2005 um 2,7 Prozent zugenommen und sind von 132 Milliarden auf 135,5 Milliarden Franken gestiegen (2004: Anstieg um 3,5%, von 127,5 Milliarden auf 132 Milliarden). Verantwortlich für diese Entwicklung sind namentlich höhere Ausgaben der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKPV), der obligatorischen Unfallversicherung (OUV) und der Sozialhilfe. Auch die gestiegenen Subventionen an die Spitäler haben zum Trend beigetragen. Im Übrigen sind die Ausgaben der Arbeitslosenversicherung (ALV) gesunken und (wie bereits 2004) die Aufwendungen der Invalidenversicherung (IV) langsamer gewachsen.
Nach einer Stagnation im Jahr 2004 haben sich die Einnahmen für die Soziale Sicherheit 2005 um 9 Prozent auf 161,2 Milliarden Franken erhöht. Diese markante Zunahme ist weitgehend der Entwicklung an den Börsen zu verdanken, von der die bei den Pensionskassen anfallenden Vermögenserträge abhängen.
Langfristiger Anstieg der Sozialausgaben Seit den 1970er Jahren ist das System der Sozialen Sicherheit in der Schweiz etappenweise ausgebaut worden. Die Gesamtausgaben für die Soziale Sicherheit, die 1970 lediglich 11 Mrd. Franken betragen hatten, erreichten 1990 bereits 64 Mrd. und 2000 gegen 114 Mrd. Franken. Besonders ausgeprägt war das Wachstum der Sozialausgaben in den Zeiträumen 1974-1976 und 1990-1993. Während in den 1970er Jahren die Leistungen der AHV und der IV ausgebaut wurden, kam es in der Schweiz in den 1990er Jahren zu einer schweren Beschäftigungskrise und entsprechend höheren Ausgaben für die ALV. Zwischen 1998 und 2000 entspannte sich die Lage dank einer rückläufigen Arbeitslosigkeit etwas. Ab 2000 wuchsen jedoch die Sozialausgaben aufgrund einer neuerlichen Verschlechterung der Arbeitsmarktlage wieder. Seit 2004 ist nun wieder eine Wachstumsverlangsamung zu beobachten. Dafür sorgte insbesondere eine Aufhellung am Arbeitsmarkt und die Einführung der 4. IV-Revision. Sozialhilfe wird dagegen immer häufiger in Anspruch genommen.
Die langfristige Tendenz zu höheren Sozialausgaben lässt sich mit dem demografischen Alterungsprozess, den periodischen Rentenanpassungen, dem Aufbau der Beruflichen Vorsorge, Veränderungen im Bereich der Krankenversicherung und der Arbeitsmarktentwicklung erklären.
Hohe Bedeutung der Altersvorsorge Die Sozialleistungen, die Personen und Haushalten gewährt wurden, lassen sich einzelnen Risiken oder Bedürfnissen zuordnen. Daraus wird ersichtlich, dass 44 Prozent der Leistungen der Altersvorsorge und 27 Prozent der Krankenpflege bzw. Gesundheitsvorsorge dienen. An dritter Stelle rangiert die Invalidität mit einem Anteil von 13 Prozent. Die restlichen Leistungen kommen mehrheitlich Hinterbliebenen (4,3%), Familien bzw. Kindern (4,7%) und Arbeitslosen (4,4%) zugute. Die Leistungen für die Bereiche Soziale Ausgrenzung und Wohnen belaufen sich auf 2,9 Prozent bzw. 0,5 Prozent. Seit 2000 nimmt der Anteil der Altersvorsorge an den Gesamtausgaben leicht ab, der Anteil der Leistungen für die Bereiche Gesundheit und Invalidität hingegen zu.
Fast die Hälfte der Sozialleistungen in Form von Renten 67 Prozent der Leistungen im Rahmen der Sozialen Sicherheit werden als Geldleistungen ausgerichtet und sind nicht an einen Bedarfsnachweis gebunden. An erster Stelle stehen die Renten für Alter, Invalidität und Hinterbliebene, die rund die Hälfte aller Sozialleistungen ausmachen. Die übrigen nicht bedarfsabhängigen Geldleistungen setzen sich vor allem aus Taggeldern, Familienzulagen und den im Rahmen der Beruflichen Vorsorge gewährten Kapital- und Barleistungen zusammen. Wichtigste Einnahmenquelle: die Sozialbeiträge der Arbeitgeber und der Arbeitnehmenden Über die Hälfte der Gesamteinnahmen im Bereich der Sozialen Sicherheit stammen von den Beiträgen, die Arbeitgeber, Arbeitnehmende und Selbständige entrichten. Die Krankenversicherungsprämien machen 9,5 Prozent der Einnahmen aus. Die Öffentliche Hand steuert über 22 Prozent zu den Einnahmen der Sozialen Sicherheit bei (Bund: 10%, Kantone: 9%, Gemeinden: 3%). Mit dem zusätzlichen Mehrwertsteuerprozent (1999) und der Spielbankenabgabe (seit 2000) haben die zweckgebundenen Steuern gegenüber den allgemeinen Steuermitteln an Bedeutung gewonnen (zusätzliche 0,5 Prozentpunkte der Gesamtbeiträge der Öffentlichen Hand). Der Anteil aus Vermögenserträgen beträgt 17 Prozent. Dieser hohe Prozentsatz verweist auf die zentrale Rolle, die den primär im Kapitaldeckungsverfahren finanzierten Pensionskassen im schweizerischen System der Sozialen Sicherheit zufällt.
Die Begriffe Soziale Sicherheit und Gesamtrechnung Soziale Sicherheit umfasst sämtliche Massnahmen des Staates und privater Institutionen zur Sicherung der Existenz und insbesondere zum Schutz der Bevölkerung vor sozialen Risiken. Eine Sozialleistung bildet dann und nur dann einen Bestandteil der Sozialen Sicherheit, wenn sie erstens das Kriterium der gesellschaftlichen Solidarität (Umverteilung) erfüllt oder zumindest einem Obligatorium bzw. einer bindenden sozialen Vereinbarung unterliegt, und wenn sie sich zweitens einem von acht Risiken bzw. Bedürfnissen – Alter , Krankheit/Gesundheitspflege, Invalidität, Überleben Hinterbliebener, Familie/Kinder, Arbeitslosigkeit, Soziale Ausgrenzung, Wohnen – zuweisen lässt.
Das schweizerische System der Sozialen Sicherheit stützt sich vor allem auf die Sozialversicherungen, die rund 80 Prozent der Sozialleistungen abdecken. Daneben tragen auch Subventionen und an einen Bedarfsnachweis gebundene Sozialleistungen (vor allem Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen) zur Sozialen Sicherheit bei.
Die Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit (GRSS) stellt eine kohärente Synthesestatistik dar, die mithilfe einer Vielzahl von statistischen Quellen erstellt wird. Die GRSS informiert über die Höhe der Gesamtausgaben, Sozialleistungen und Einnahmen, besitzt eine funktionale, eine volkswirtschaftliche und eine institutionelle Ebene und dient als Grundlage für den Aufbau eines Systems von Indikatoren. Die GRSS sind international vergleichbar, da sie auf dem von Eurostat entwickelten „Europäischen System der integrierten Sozialschutzstatistik“ (ESSOSS) basiert (vgl. Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit: Methoden und Konzepte; BFS, Neuenburg 2002).
Im Unterschied zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) fasst die GRSS Subventionen als Sozialleistungen auf und berücksichtigt auch die saldierten Freizügigkeitsleistungen und die Barauszahlungen der Pensionskassen. Die Bildungsausgaben hingegen stellen gemäss ESSOSS keinen Beitrag zur Sozialen Sicherheit dar. Von der Schweizerischen Sozialversicherungsstatistik (SVS) und der entsprechenden Gesamtrechnung der Sozialversicherungen grenzt sich die GRSS hauptsächlich dadurch ab, dass sie nicht nur die Leistungen der Sozialversicherungen, sondern auch die Lohnfortzahlungen bei Krankheit und Mutterschaft, die Subventionierung der Spitäler und die Sozialhilfe einbezieht und ein international vergleichbares Gesamtbild der Finanzen im Bereich der Sozialen Sicherheit entwirft.
Die Sozialausgabenquote misst den Anteil der Ausgaben für die Soziale Sicherheit am Bruttoinlandprodukt (BIP). Da die Sozialausgaben keine Teilmenge des BIP darstellen, handelt es sich hierbei um eine unechte Quote.
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