Kommission gegen Stimmrechtsalter 16 im Aargau
Von: mm/f24.ch
Die Volksinitiative wurde von verschiedenen Jungparteien eingereicht und verlangt die kantonale Einführung des aktiven Wahl- und Stimmrechts ab 16 Jahren. Der Regierungsrat empfiehlt dem Volk die Initiative zur Ablehnung. Die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) hat nach einer Beratung über die Vor- und Nachteile dem Antrag des Regierungsrats sehr knapp zugestimmt und empfiehlt die Aargauische Volksinitiative "Für eine Demokratie mit Zukunft (Stimmrechtsalter 16 im Aargau)" ebenfalls zur Ablehnung.
Die Aargauische Volksinitiative verlangt die kantonale Einführung des aktiven Wahl- und Stimmrechts ab 16 Jahren. Die Initiative sieht neu eine Unterscheidung zwischen der aktiven und der passiven Stimmberechtigung vor. Für die Berechtigung an Wahlen und Abstimmungen sowie an Gemeindeversammlungen aktiv, das heisst mit eigener Stimm- beziehungsweise Wahlzettelabgabe, teilnehmen zu können, soll neu das Zurücklegen des 16. Altersjahrs als genügend angesehen werden. Für die Wählbarkeit in den Grossen Rat, in den Regierungsrat, in die Gerichte und in die durch die Kantonsverfassung festgesetzten Ämter soll weiterhin das Zurücklegen des 18. Altersjahrs verlangt werden.
Knappe Mehrheit für Ablehnung der Initiative
Anlässlich der Sitzung der Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) wurde dem Initiativkomitee die Gelegenheit geboten, ihre Initiative und die Beweggründe vorzustellen. Das grosse Engagement der jungen Menschen für die Politik wird anerkannt.
Eine Minderheit der Kommissionsmitglieder unterstützt und befürwortet das Anliegen des Initiativkomitees. Sie erachten es als wichtig, dass junge Menschen früh die Rechte erhalten, sich aktiv in der Politik beteiligen zu können. Schon heute gelten verschiedene Mündigkeitsalter; zivilrechtlich wird man mit 18 Jahren mündig, strafrechtlich bereits ab 10 Jahren.
Es sei deshalb nicht abwegig, für die politische Mündigkeit ein anderes Alter einzuführen. Eine knappe Mehrheit der Kommissionsmitglieder vertritt die Meinung, dass die zivilrechtliche und politische Mündigkeit nicht voneinander getrennt werden sollen. Zudem gilt auch auf Bundesebene das Stimm- und Wahlrechtsalter 18. Es käme somit zu unterschiedlichen Regelungen zwischen Bund einerseits und Kanton und Gemeinden andererseits. Ein Vorstoss auf Bundesebene wurde im Februar 2024 abgeschrieben.
Die Kommission AVW stimmte der entsprechenden Botschaft des Regierungsrats sehr knapp zu und empfiehlt somit dem Volk die Initiative ebenfalls zur Ablehnung.
Der Grosse Rat wird voraussichtlich im Juni 2024 entscheiden, ob er den Antrag des Regierungsrats unterstützt und die Initiative dem Volk ebenfalls zur Ablehnung empfiehlt. Die obligatorische Volksabstimmung ist auf den 24. November 2024 geplant.
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