Der Kanton Aargau fördert seit dem Jahr 2007 mittels Schwerpunktprogrammen die Gesundheit seiner Bevölkerung. Ab dem 1. Januar 2025 richtet der Regierungsrat die Schwerpunktprogramme auf die Lebensphasen Kindheit, Jugend und Alter aus. Dazu beschloss er drei Verpflichtungskredite in der Höhe von insgesamt 4,82 Millionen Franken. Die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz beteiligt sich in den Jahren 2025–2028 mit jährlichen Beiträgen von 677'000 Franken an den Schwerpunktprogrammen.
Ab dem 1. Januar 2025 führt der Kanton neu die beiden Schwerpunktprogramme "Gesundheitsförderung in der Kindheit" und "Gesundheitsförderung in der Jugend" ein; das Schwerpunktprogramm "Gesundheitsförderung im Alter" bleibt bestehen.
Die Sektion Gesundheitsförderung und Prävention setzt sich dafür ein, dass sich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie ältere Menschen ausgewogen ernähren, genügend bewegen und psychisch gesund bleiben. Die Neuausrichtung der Schwerpunktprogramme auf Lebensphasen entspricht der Strategie 4.3 der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung (GGpl) 2030 und ermöglicht einen ganzheitlichen Zugang zur Gesundheitsförderung.
Die Gesundheitsförderung der Aargauer Bevölkerung ist eine gesetzliche Aufgabe des Kantons (§ 33 und 34 des Gesundheitsgesetzes). Neben den drei genannten Schwerpunktprogrammen führt der Kanton Aargau zudem die Schwerpunktprogramme "Betriebliches Gesundheitsmanagement" und "Gesundheitsförderung in der Schule".
Gesundheitsförderung Schweiz
Jede in der Schweiz versicherte Person leistet pro Jahr mit ihren Krankenkassenprämien eine Präventionsabgabe von Fr. 4.80 an den Bund, die in die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz fliesst. Diese hat den Auftrag zur Förderung der Gesundheit und unterstützt kantonale Schwerpunktprogramme. Die Stiftung hat in ihrer Strategie 2025–2028 beschlossen, diese bis mindestens 2028 weiter zu finanzieren. Dazu gehören auch die Aargauer Schwerpunktprogramme "Gesundheitsförderung in der Kindheit", "Gesundheitsförderung in der Jugend" und "Gesundheitsförderung im Alter" für die Jahre 2025–2028.
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