Vorschläge zur Finanzierung der 13. AHV-Rente
Von: mm/f24.ch
Die 13. AHV-Altersrente soll ab 2026 einmal jährlich ausbezahlt und nachhaltig finanziert werden. An seiner Sitzung vom 27. März 2024 hat der Bundesrat die Eckwerte für die Umsetzung der Volksinitiative festgelegt, die am 3. März 2024 angenommen wurde. Der Bundesrat hat sich nun bereits gestern auf zwei Varianten zur Deckung dieser Mehrausgaben verständigt, dabei zog er jedoch die viel diskutierte Besteuerung der Finanztransaktionen nicht in Betracht.
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider
Der Bundesrat will sicherstellen, so Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider an der gestrigen Medienkonferenz, dass der Zuschlag auf die Altersrenten ab 2026 an alle Rentnerinnen und Rentner ausbezahlt werden kann. Gleichzeitig wolle er dafür sorgen, dass wegen dieses Zuschlags niemandem die Ergänzungsleistungen gekürzt würden.
Beides haben Volk und Stände am 3. März 2024 mit der Annahme der Initiative für eine 13. AHV-Rente entschieden. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, entsprechende Änderungen im Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und im Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) vorzubereiten.
Jährliche Auszahlung der 13. Rente
Der Bundesrat sieht eine jährliche Auszahlung vor. Damit könne dem Willen des Volkes am besten entsprochen werden; im Titel der Initiative und in der Diskussion vor der Abstimmung war stets von einer 13. Rente die Rede.
Finanzierung über Lohnbeiträge und allenfalls Mehrwertsteuer
Die 13. Rente kostet bei der Einführung 4.2 Milliarden Franken. Nach fünf Jahren steigen diese Kosten auf rund 5 Milliarden Franken. Ohne Zusatzfinanzierung geraten laut Bundesrat die Finanzen der AHV rasch in Schieflage; bereits 2026 würde das Umlageergebnis ins Negative kippen und die Defizite in den Folgejahren rasch zunehmen.
Um die Finanzen der AHV nicht zu gefährden, will der Bundesrat die Finanzierung der 13. Rente gleichzeitig mit deren Einführung 2026 sicherstellen. Dazu will er zwei Varianten weiterverfolgen: Erstens die Erhöhung der Lohnbeiträge um 0.8 Prozentpunkte, zweitens die kombinierte Erhöhung der Lohnbeiträge um 0.5 und der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte.
Anteil des Bundes an der AHV senken
Heute finanziert der Bund einen festen Anteil von 20.2 Prozent der Kosten der AHV. Bei Einführung der 13. Rente müsste der Bund demnach 840 Millionen der 4.2 Milliarden Franken übernehmen. Um das Budget des Bundes nicht zusätzlich zu belasten, sieht der Bundesrat jedoch vor, den Bundesanteil an den Kosten der AHV ab dem 1.1.2026 bis zum Inkrafttreten der nächsten Reform auf 18.7 Prozent zu senken. Der Bundesbeitrag werde sich 2026 dennoch auf rund 11 Milliarden Franken pro Jahr belaufen und in der Folge weiter zunehmen.
Um den tieferen Bundesbeitrag zu finanzieren, sieht der Bundesrat ebenfalls zwei Varianten vor: Eine Variante sieht vor, diese Mittel dem AHV-Fonds zu entnehmen. Eine zweite Variante stellt darauf ab, weitere Einnahmen zu erzielen. Entweder durch eine Erhöhung der Lohnbeiträge (0.2 Prozentpunkte) oder eine kombinierte Erhöhung von Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuer (0.1 + 0.2 Prozentpunkte). Diese Einnahmen würden der AHV zufliessen und verhindern, dass der AHV-Fonds durch den tieferen Bundesbeitrag zusätzlich belastet wird.
Ende 2026 eine neue AHV-Reform für die 2030er-Jahre
Auch ohne die Zusatzkosten der 13. Rente steht laut Bundesrat die AHV vor erheblichen finanziellen Herausforderungen und trotz der vorgeschlagenen Massnahmen sei ab 2030 mit Defiziten zu rechnen. Erstens nehme die Zahl der Pensionierten schneller zu als die Zahl der Erwerbstätigen, die mit ihren Lohnbeiträgen in die AHV einzahlen. Zweitens müssten mit der steigenden Lebenserwartung die Renten länger ausbezahlt werden.
Deshalb habe das Parlament den Bundesrat bereits vor drei Jahren beauftragt, bis 2026 eine Reform für die Zeit nach 2030 auszuarbeiten. Im Rahmen dieser Reform sollen auch strukturelle Massnahmen wie die Erhöhung des Rentenalters sowie weitere Finanzierungsmöglichkeiten, die nicht kurzfristig realisiert werden können, geprüft werden.
Vernehmlassung im Sommer, Botschaft bis Herbst
Der Bundesrat verfolgt einen engen Zeitplan, um die Umsetzung und Finanzierung der 13. Rente bis 2026 sicherzustellen. Er hat dem EDI den Auftrag gegeben, bis im Sommer 2024 eine Vernehmlassungsvorlage mit den beschlossenen Eckwerten vorzulegen. Bis Herbst 2024 soll dann die Botschaft zuhanden des Parlaments folgen.
Die Gesetzesänderungen für die Umsetzung der 13. Rente und für deren Finanzierung sollen ein Paket mit zwei separaten Vorlagen bilden. Dadurch will der Bundesrat sicherstellen, dass die Gesetzesanpassungen zur Umsetzung der 13. Rente in Kraft treten können, auch wenn es bei der Finanzierung zu Verzögerungen kommen sollte oder diese in einer allfälligen Volksabstimmung abgelehnt würde.
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